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Zur Experten-Antwort springenHallo Sven,
mir wird leider nicht ganz klar, ob die von Ihnen gewünschte Belastungserhöhung und die Umschulung bereits bewilligt wurde.
Wurde die bereits durchgeführte Belastungserprobung von der Agentur für Arbeit oder der gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt? Sollte bisher die Agentur für Arbeit für Sie zuständig gewesen sein, würde ich Sie bitten mit Ihrem bisherigen Ansprechpartner Kontakt aufzunehmen.
Sollte Ihnen eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) von der Rentenversicherung bewilligt worden sein, müsste Ihnen auch hier Ihr Reha-Fachberater bereits bekannt sein.
Dieser kann mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.
Grundsätzlich müssten Sie meines Erachtens während einer LTA von der Rentenversicherung einen Anspruch auf Übergangsgeld haben- auch wenn Sie zuvor im ALG II- Bezug waren. Da die Berechnung recht komplex ist, würde ich Sie bitten die Höhe Ihres Übergangsgelds ebenfalls mit Ihrem Fachberater individuell zu klären.
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