Hallo katja seer,
grundsätzlich hat „Bartl“ das vorgesehene Verfahren bereits zutreffend dargestellt. Wenn Sie für die Beantragung der Weitergewährung die Hilfe der Auskunfts- und Beratungsstelle in Anspruch nehmen möchten und sicher gehen wollen, einen rechtzeitigen Termin dafür zu erhalten, können Sie aber - wie von „W*lfgang“ beschrieben - auch jetzt schon einen entsprechenden Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers wird regelmäßig auch einschätzen können, für welchen Zeitpunkt eine Terminvereinbarung sinnvoll ist, um eine nahtlose Weitergewährung ggf. sicher stellen zu können.