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Experten-Antwort

antrag auf verlängerung der vollen emr

von katja seer17.12.2015 | 09:08
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6 Antworten

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guten morgen, meine befristete volle emr läuft bis 30.06.2016... wann muss ich den verlängerungsantrag stellen oder wie läuft der weitere vorgang ab? vielen dank! katja

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo katja seer,

grundsätzlich hat „Bartl“ das vorgesehene Verfahren bereits zutreffend dargestellt. Wenn Sie für die Beantragung der Weitergewährung die Hilfe der Auskunfts- und Beratungsstelle in Anspruch nehmen möchten und sicher gehen wollen, einen rechtzeitigen Termin dafür zu erhalten, können Sie aber - wie von „W*lfgang“ beschrieben - auch jetzt schon einen entsprechenden Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers wird regelmäßig auch einschätzen können, für welchen Zeitpunkt eine Terminvereinbarung sinnvoll ist, um eine nahtlose Weitergewährung ggf. sicher stellen zu können.

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5 Antworten

Bartlam 17.12.2015 | 11:00
Halle, Sie erhalten ca. vier bis fünf Monate vor Ablauf der Rente ein Schreiben des zuständigen Rentenversicherungsträgers mit einem Antrag auf Weiterzahlung der Rente. Diesen einfach ausfüllen und die neuesten ärztlichen Unterlagen beilegen.
W*lfgangam 17.12.2015 | 19:05
Hallo katja seer, sollten Sie jetzt schon in die Wege leiten. Wenn Sie dafür einen Termin in der nächsten Beratungsstelle absprechen, erhalten Sie den erst im Januar/Februar. Wenn Sie damit bis zum Anschreiben der DRV warten, stehen Sie 'kurz' vor dem Rentenende. Der Antrag als solcher ist natürlich 'n Pillepalle-Antrag und vom Zeitaufwand braucht sich ein Antragsteller nicht mal hinsetzen ;-) Zum Selberausfüllen hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Gruß w.
Rosannaam 17.12.2015 | 20:30
Zitat von W*lfgang anzeigen
Das halte ich aber für stark übertrieben. Wenn manche EM-Renten nur für ein Jahr befristet werden, dann macht man das bestimmt nicht deshalb, damit bereits nach 6 Monaten über eine eventuelle Weiterbewilligung nachgedacht oder sogar schon entschieden wird. Ansonsten könnte man sich diese kurzen Befristungen gleich sparen. Wer seinen Schwerbehindertenausweis verlängern lassen möchte, kann das aus guten Gründen FRÜHESTENS 3 Monate vor Ablauf in die Wege leiten und nicht bereits 6 Monate früher. Was sich der Gesetzgeber wohl dabei gedacht haben mag, kluger @W*lfgang?
W*lfgangam 17.12.2015 | 23:19
Zitat von Rosanna anzeigen
Hallo Rosanna, es gibt leider DRV-Träger, da haben Sie selbst nach 5 / 6 Monaten noch _keine_ Nachricht/Eingangsbestätigung erhalten "unser med. Dienst ist überlastet" - da reichen selbst die 6 Monate vorlaufende Antragsstellung nicht aus. > Wenn manche EM-Renten nur für ein Jahr befristet werden (...) Ansonsten könnte man sich diese kurzen Befristungen gleich sparen. Das frage ich mich auch, wenn das Rentenverfahren nahezu 1 Jahr gedauert hat und dann eine (rückwirkende) Befristung rauskommt, die unmittelbar zum Weiterzahlungsantrag führt ;-) Zudem haben Sie in den letzten 2 Jahren sicher mitbekommen, wie lang manche Terminvorlauffristen in den Antragsstellen sein können – oder? > Schwerbehindertenausweis Hmm - dürfte wohl eine andere/ähnliche Baustelle sein ... Gruß w.
katja seeram 18.12.2015 | 09:28
guten morgen, vielen dank für die antworten... wollte eben einen termin in köln bei der rentenversicherungwegen der verlängerung machen... es wurde mir mitgeteilt, dass keine termine bis auf weiteres machbar sind und man so zu den sprechzeiten kommen soll... warum auch immer... nur so als hinweis für als, die hier in köln einen termin möchten... lg katja
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