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Zur Moderatoren-Antwort springenIhre Frage wurde von "-_-" bereits beantwortet. Mit dem Vordruck R120 willigen Sie ein, dass alle notwendigen ärztlichen Unterlagen von den im Antrag angegebenen Stellen beigezogen werden können. Ob in Ihrem Fall die Unterlagen vom Landschaftsverband angefordert werden ist eine Einzelfallentscheidung des bearbeitenden Rentenversicherungsträgers. Eventuell bewilligt er Ihren Antrag auf Weiterzahlung auch ohne die Unterlagen zu benötigen.
Sehr geehrter "von Wulffen",
die Fragen unter Punkt 4 im Antrag auf Weiterzahlung dienen in erster Linie dem Sachbearbeiter zu Klärung der Frage, ob z.B. Einkommen zu berücksichtigen ist, oder Erstattungsansprüche abzurechnen sind. Ob und wer beim Rentenversicherungsträger die Entscheidung fällt, dass weitere Unterlagen angefordert werden sollen, hierzu wurde gar keine Aussage getätigt. Für den Fall das die Unterlagen angefordert werden, so gehen wir in diesem Forum aus, dass dies unter Beachtung der geltenden Rechtslage erfolgt. Insofern stimmen wir Ihrer Anmerkung zu.
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