Ihre Frage wurde von "-_-" bereits beantwortet. Mit dem Vordruck R120 willigen Sie ein, dass alle notwendigen ärztlichen Unterlagen von den im Antrag angegebenen Stellen beigezogen werden können. Ob in Ihrem Fall die Unterlagen vom Landschaftsverband angefordert werden ist eine Einzelfallentscheidung des bearbeitenden Rentenversicherungsträgers. Eventuell bewilligt er Ihren Antrag auf Weiterzahlung auch ohne die Unterlagen zu benötigen.