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Antrag auf volle EM-Rente

von Kalle06.10.2008 | 18:38
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe seit einem Jahr eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Arbeitslosigkeit. Da ich den Arbeitsmarkt für mich als verschlossen ansehe, beabsichtige ich einen Antrag auf volle EM – Rente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt zu stellen. Meine Frage: Reicht hier ein formloser Antrag oder gibt es hierfür Antragsvordrucke der Rentenversicherung? mfg Kalle

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Kalle,

machen Sie es so, wie von KSC empfohlen. Wenn Sie die Vordrucke selbst aus dem Internet runterladen möchten, so finden Sie diese unter folgendem Link:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15176/SharedDocs/de/Navigation/Formulare__Publikationen/formulare/Rente__node.html__nnn=true

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Einen vollständigen Rentenantrag wie seinerzeit müssen Sie meines Erachtens nicht mehr stellen. Je nach dem, wie die Knappschaft handelt kann auch schon ein formloser Antrag ausreichend sein.

Meines Erachtens wurde die Rente wegen Beeinträchtigungen in der Ausübung einer bergbaulichen Tätigkeit nach § 45 SGB VI gewährt. Nach § 45 Absatz 2, Satz 2 SGB VI ist die Arbeitsmarktlage unbeachtlich. Mit der Ablehnenden Haltung gegenüber dem Arbeitsmarkt seitens der Knappschaft wird nur dem Gesetz gefolgt.

Sie müssten in der Folge die Anerkennung einer vollen Erwerbsminderung erreichen, die vollständig auf Ihren gesundheitlichen Einschränkungen beruht.

8 Antworten

KSCam 06.10.2008 | 20:29
beantragen Sie es formlos, man wird Ihnen schon die erforderlichen Anträge unterbreiten oder gehen Sie zur nächsten Beratungsstelle der RV oder auf Rathaus zur Rentenstelle, auch dort hilft man Ihnen.
Unbekanntam 06.10.2008 | 20:52
Hallo Kalle, irgendwo haben Sie einen Wurm drin: Schauen Sie bitte genau in Ihren Bescheid rein, ob Ihnen eine "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit" gewährt wird oder nur eine "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung". Ich nehme an, dass es der Erstere ist. Denn beim Zweiteren wird der Arbeitsmarkt automatisch geprüft. In der Regel ist dieser auch verschlossen. Dagegen beim Ersteren gibt es nicht die Möglichkeit, eine volle Rente wegen Arbeitsmarkt beziehen.
Kalleam 06.10.2008 | 21:38
Hallo, im Rentenbescheid steht : auf Ihren Antrag.... erhalten Sie von uns - Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nach Aufgabe der knappschaftlich versicherten Beschäftigung. Auf Seite 2 steht unter Rentenart: "Sie haben Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nach Aufgabe der knappschaftlichen Beschäftigung, weil Sie berufsunfähig sind." Ok, ich hab's verstanden.Dann hat sich die Sache wohl für mich erledigt. Danke
-_-am 07.10.2008 | 02:04
Wenn Sie der Meinung sind, Ihre Leistungsfähigkeit liege auch unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes bei "bis unter sechs Stunden", könnten Sie den Antrag aber dennoch stellen.
Kalleam 07.10.2008 | 14:34
Vielen Dank für Ihre Hinweise. Ich hatte vor einem Jahr einen Antrag auf volle Erwerbsminderung gestellt, der abgelehnt wurde mit der Begründung: Zitat Rentenbescheid : …. Auf Grund dessen werden Sie noch für fähig erachtet, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein und z.B folgende Arbeiten zu verrichten: Sämtliche Arbeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes, die Ihrem ärztlicherseits festgestellten Leistungsvermögen entsprechen… Zitat Ende Ich erhielt darauf hin automatisch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, weil ich berufsunfähig bin. Da ich mich seit 1 Jahr um einen Teilzeitarbeitsplatz bemühe, aber keinen finde, stelle ich nun den Antrag auf Rente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt. mfg Kalle
hackyam 12.10.2008 | 14:26
Hallo Kalle und Teilnehmer Unbekannt, ich bin in der gleichen Situation wie Kalle und auch bei der Knappschaft. Warum führt die sogen. Arbeitsmarktrente in unserem Fall nicht zum Erfolg? Frage an Unbekannt,wo genau steht, dass Rente wegen tlw.Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit keine Möglichkeit besteht volle EMR zu bekommen, weil der Arbeitsmarkt für Teilzeitjobs in unserem Fall über 1 Jahr verschlossen war? verschlossen ist! Ich bin jetzt auch verunsichert! Bitte melde Dich doch noch mal. Danke Hacky
Kalleam 12.10.2008 | 18:50
Hallo hacky, wo und ob das überhaupt irgendwo steht,weiss ich nicht. Ich weiss auch nicht, ob und warum ich nochmals einen formellen Antrag stellen sollte. Ich habe auch keinen Antragsvordruck (verschlossenen Arbeitsmarkt)für meinen Fall gefunden. Alle Daten und Gutachten liegen dem RV ja bereits vor. Ich werde den RV formlos anschreiben u.a auch mit der Bitte, expliit in meinem Fall zu prüfen, ob der Arbeitsmarkt für mich als verschlossen gilt.Beweise habe ich jedenfalls genug.Der RV-Träger wird mich schon aufklären. mfg Kalle
hackyam 14.10.2008 | 17:28
Hallo Kalle, Danke für Deine schnelle Nachricht. Vielleicht schaut ja unser User "Unbekannt" noch mal rein und meldet sich oder ein Experte. Ich gehe direkt zur Knappschaft und bitte um Aufklärung in unserem Fall. Alles Gute und viel Erfolg. mfg hacky
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