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3. muss ich ALG beantragen?, das geht doch nur mit einer Kündigung vom Arbeitgeber, oder?Hallo w, nein, hier wird nach Auslaufen KG die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung greifen, nach das 'Arbeitsamt' ALG zahlen muss, während auf die Entscheidung zur vollen EMRT gewartet wird. Eine Kündigung des Arbeitsplatzes ist dafür nicht erforderlich. Gruß Hallo W*olfgang, können Sie mir sagen, wie lange in der Regel eine Nahtlosigkeitsregelung gezahlt wird? Angenommen es gäbe ein Widerspruch ect., was sich hier und da schon in die Länge ziehen könnte. Und von welchem Betrag wird diese Berechnet? Arbeitsentgelt aus der Vergangenheit (vor Teil-EMR) oder seit des Erhaltes des Krankengeldes? Dankeschööööööön :-) w.
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