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Antrag auf volle EMR

von w04.03.2016 | 12:34
1620 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Experten und Forummitglieder, habe da mal eine Frage! Ich beziehe eine Teil- EMR auf Zeit. Ich bin in einem ungekündigten Teil Arbeitsverhältnis, aber seit April 2015 krank geschrieben. Krankengeld läuft ca. 2 Woche im Oktober 2016 aus. Habe jetzt einen Antrag auf Voll- EMR, wegen Verschlechterungen gestellt. Angenommen die Entscheidung der DRV über die Volle-EMR , läuft über den Oktober 2016 hinaus? 1. Krankengeld läuft Oktober 2016 aus. 2. was aber ist mit meinem Teil Arbeitsplatz (ist ungekündigt)? 3. muss ich ALG beantragen?, das geht doch nur mit einer Kündigung vom Arbeitgeber, oder? 4. was aber, wenn der Arbeitgeber nicht kündigt? (z. B. wegen Auszahlung einer hohen Abfindung)? Schon mal jetzt, im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort.

7 Antworten

wam 04.03.2016 | 13:02
SORRY!!!!!! Unbefristete TEIL EMR bis Altersrente!!!!!
=//=am 04.03.2016 | 13:08
Da Sie einen Antrag auf volle Rente gestellt haben, warten Sie bitte zunächst das Ergebnis ab. Liegt nämlich Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei 3 - unter 6 Stunden, KÖNNTE eine volle EM-Rente gezahlt werden, aber auch wieder auf Zeit (sog. Arbeitsmarktrente). Zu spekulieren, was passiert, wenn.... bringt nichts. Da das Krankengeld noch bis Oktober 2016 gezahlt wird, ist doch alles im grünen Bereich. Und bis Oktober 2016 vergehen ja noch ein paar Monate. Was Sie mit Ihrem Arbeitgeber im Falle der Bewilligung einer vollen EM-Rente vereinbaren, ist eine arbeitsrechtliche Sache. Bei einer vollen EM-Rente auf Dauer wird er Sie wohl nicht mehr als Arbeitnehmer behalten können/wollen, bei einer Zeitrente sieht es evtl. anders aus.
wam 04.03.2016 | 14:05
Danke @ = // = für die schnelle ausführliche Information!
W*lfgangam 04.03.2016 | 21:48
Hallo w, nein, hier wird nach Auslaufen KG die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung greifen, nach das 'Arbeitsamt' ALG zahlen muss, während auf die Entscheidung zur vollen EMRT gewartet wird. Eine Kündigung des Arbeitsplatzes ist dafür nicht erforderlich. Gruß w.
wam 05.03.2016 | 12:33
Danke W*olfgang :-)
wam 06.03.2016 | 12:39
3. muss ich ALG beantragen?, das geht doch nur mit einer Kündigung vom Arbeitgeber, oder?
Hallo w, nein, hier wird nach Auslaufen KG die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung greifen, nach das 'Arbeitsamt' ALG zahlen muss, während auf die Entscheidung zur vollen EMRT gewartet wird. Eine Kündigung des Arbeitsplatzes ist dafür nicht erforderlich. Gruß Hallo W*olfgang, können Sie mir sagen, wie lange in der Regel eine Nahtlosigkeitsregelung gezahlt wird? Angenommen es gäbe ein Widerspruch ect., was sich hier und da schon in die Länge ziehen könnte. Und von welchem Betrag wird diese Berechnet? Arbeitsentgelt aus der Vergangenheit (vor Teil-EMR) oder seit des Erhaltes des Krankengeldes? Dankeschööööööön :-) w.
wam 06.03.2016 | 12:41
siehe oben! Hab das leider nicht hinbekommen. Danke!
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