Hallo LiLa13,
Rentnerinnen und Rentner können von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung erhalten, wenn sie privat oder freiwillig krankenversichert sind.
Der Zuschuss kann nur auf Antrag gewährt werden. Über diesen Antrag erhalten Sie eine Entscheidung von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.
Aus welchen Gründen Sie diese Entscheidung bislang nicht erhalten haben, kann hier nicht festgestellt werden.
Eventuell fehlt der zuständigen Sachbearbeitung noch der entsprechende Datensatz Ihrer Krankenkasse mit der Mitteilung zu Ihrem Versicherungsverhältnis.
Sollte ein Anspruch auf die Zahlung eines Beitragszuschusses bestehen und dieser bislang nicht gezahlt werden, wird die Deutsche Rentenversicherung einen neuen Rentenbescheid erlassen.
Wir können Ihnen daher nur empfehlen, sich mit der zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung zu setzen und sich nach dem Stand Ihres Antrags auf Zuschuss zur Krankenversicherung zu erkundigen.