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Experten-Antwort

Antrag auf Zuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung - kommt eine Zustimmung oder Ablehnung

von LiLa1305.02.2026 | 15:27
323 Ansichten
6 Antworten

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Guten Tag, ich bin freiwillig gesetzlich versicherte Angestellte und habe im Sommer 2025 meinen Rentenantrag gestellt. Auf Hinweis meiner Krankenkasse, habe ich im November 25 den Antrag auf Zuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung gestellt, da ich auch über die Rente hinaus berufstätig bin. Eine Antwort habe ich bis heute nicht erhalten. In meinem Rentenbescheid wurde kein Zuschuss erwähnt. Nun habe ich noch einmal nachgehakt, da meine Krankenkasse mich bedrängt, den Zuschuss, den ich angeblich erhielte, an sie weiterzuleiten. Darf ich davon ausgehen, dass die DRV mir noch eine Antwort zukommen läßt - und der Rentenbescheid ggf. noch einmal geändert wird, falls man mir diesen Zuschuss zugesteht? Danke im voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo LiLa13,

 

Rentnerinnen und Rentner können von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung erhalten, wenn sie privat oder freiwillig krankenversichert sind.

 

Der Zuschuss kann nur auf Antrag gewährt werden. Über diesen Antrag erhalten Sie eine Entscheidung von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.

 

Aus welchen Gründen Sie diese Entscheidung bislang nicht erhalten haben, kann hier nicht festgestellt werden.

Eventuell fehlt der zuständigen Sachbearbeitung noch der entsprechende Datensatz Ihrer Krankenkasse mit der Mitteilung zu Ihrem Versicherungsverhältnis. 

 

Sollte ein Anspruch auf die Zahlung eines Beitragszuschusses bestehen und dieser bislang nicht gezahlt werden, wird die Deutsche Rentenversicherung einen neuen Rentenbescheid erlassen.

 

Wir können Ihnen daher nur empfehlen, sich mit der zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung zu setzen und sich nach dem Stand Ihres Antrags auf Zuschuss zur Krankenversicherung zu erkundigen.

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5 Antworten

abcam 05.02.2026 | 15:47
Konsequenterweise klären sie das im persönlichen Gespräch mit ihrer zuständigen Rentenversicherung (und KV).
Oh Mannam 05.02.2026 | 15:53
Nicht nur konsequenter, sondern vor allem logischerweise!
LiLa13am 05.02.2026 | 16:57
Vielen Dank für Ihre Antwort. Das beruhigt mich doch ein wenig und hilft mir weiter. Leider kenne ich die zuständige Sachbearbeitung bei der DRV nicht. Alles kommt ja anonym - ohne Namen. Für gewöhnlich wird man beim Anruf auf einer zentralen Nummer auch nicht an den Sachbearbeiter durchgestellt. Genau das macht die Dinge ja so schwierig und langwierig. Aber natürlich habe ich via Internetseite Kontakt aufgenommen. Ihnen noch eine schöne restliche Woche.
abcam 06.02.2026 | 10:06
naja, das ist erstmal nur die Zentrale des zuständigen Rententrägers, aber nicht die Sachbearbeitung.
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