Im Rentenantrag besteht die Möglichkeit, wie bereits im Vorbeitrag erwähnt, unter Punkt 13.4 den Zuschuss zu den Aufwendungen für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu beantragen. Weiterhin wird nochmals in der Meldung zur Krankenversicherung der Rentner (Vordruck R810) im Punkt 4 die Möglichkeit des Antrags auf Zuschuss abgefragt.
Sofern dies nicht geschehen, kann hinsichtlich der Fristen und damit dem Beginn des Zuschusses auf die Vorbeiträge verwiesen werden.