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Experten-Antwort

Antrag auf zwei Renten

von Janek 191413.02.2021 | 18:14
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Fachleute!!!! Ich habe zwei Renten beantragt 1. Altersrente für Schwerbehinderten Menschen 2. Erwerbsminderungsrente Kann ich mich für eine entscheiden? Die Erwerbsminderungsrente habe ich beantragt als die Krankenkasse mich zu Reha forderte, damit ist auch mein Dispositionsrecht eingeschränkt. Die Erwerbsminderungsrente wird vermutlich für 1 Jahr bewilligt. Ich würde auf diese gerne verzichten um mir den Stress zu sparen, sowie die Abschläge.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Janek 1914,

Da Ihr Dispositionsrecht von der Krankenkasse eingeschränkt wurde, können Sie den Antrag auf Erwerbsminderungsrente nicht ohne das Einverständnis der Krankenkasse zurücknehmen. Daher sollten Sie mit dieser Rücksprache halten.

Durch die unterschiedlichen Berechnungen der beiden Renten (Erwerbsminderungsrente mit Zurechnungszeit oder Altersrente ohne Zurechnungszeit) sollten Sie vor weiteren Schritten einen Vergleich der beiden Rentenhöhen vornehmen. In einem persönlichen Beratungsgespräch könnten Sie die aktuellen Zahlen erfragen. Einen entsprechenden Termin können Sie online auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung buchen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Bernd1954am 13.02.2021 | 18:59
Hallo Janek 1914, vielleicht sollten Sie nicht zu schnell auf die EM-Rente verzichten, sondern zuerst mal eine Probeberechnung machen lassen. Sie haben zwar geringe Abzüge bei der EM-Rente und die bleiben auch ein Leben lang bestehen, aber Sie haben auch eine Zurechnungszeit, als wenn Sie bis 65 Jahre und 10 Monate mit Ihrem Durchschnittsverdienst weiter gearbeitet hätten. Diese Zurechnungszeit haben Sie bei der SB-Rente nicht. Vielleicht kommt dabei am Ende doch mehr heraus. Gruß, Bernd
W°lfgangam 13.02.2021 | 19:44
Hallo Janek 1914, Sie haben sich doch bereits dafür entschieden, beide/zwei Renten zu beantragen, was durchaus möglich ist. Die EM-Rente würde wahrscheinlich höher sein -> siehe Beitrag @Bernd1954. > Die Erwerbsminderungsrente habe ich beantragt als die Krankenkasse mich zu Reha forderte, damit ist auch mein Dispositionsrecht eingeschränkt. Damit ist doch alles klar/der weitere Weg: EM-Rente in Sinne der Forderung der KK beantragt ...das Ergebnis dann, wie die DRV das sieht/bewilligt/ablehnt - und DANN auf den Altersrentenantrag eingeht, werden Sie abwarten müssen. Klar auch: Sie können den EM-Antrag zwar zurückziehen = fällt KG eben weg, und 'nur' auf den Altersrentenantrag bauen ...wer will das hier bewerten, was dabei 'günstiger' für Sie ist: *gefühlt, der EM-Rentenantrag. Gruß w.
Schadeam 15.02.2021 | 11:20
"Einen entsprechenden Termin können Sie online auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung buchen". Eine äußerst gewagte Expertenantwort in der heutigen Corona Zeit. Liebe Experten, wißt ihr da mehr als die Berater vor Ort? Grins
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