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Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Anja,
um das Verfahren "in Gang" zu setzen wäre es gut, wenn Sie den Antrag jetzt beim aktuell zuständigen Reha-Träger stellen.
Auf den Antragszeitpunkt wird die Prüfung der persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen abgestellt.
Anschließend kann es immer noch zum Trägerwechsel kommen. Begründung für den späteren Trägerwechsel: In der beruflichen Rehabilitation sollte immer der örtl. zuständige Träger -mit seinen regionalen Strukturen die Leistung erbringen, da dieser den regionalgen Bildungsmarkt und Arbeitsmarkt am Besten kennt.
Mit freundlichem Gruß
Sie sollten einen anstehenden Umzug in jedem Fall Ihrem Rententräger mitteilen.
Sofern Maßnahmen geplant sind können diese dann Wohnortsnah (am neuen Wohnort) durchgeführt werden.
Grundsätzlich bleibt der zuerst angegangene Leistungsträger bis zum Abschluß der Maßnahme für Sie zuständig. Allerdings wird in einigen Bundesländern die Maßnahme "übernommen".
Wie die Regelung bei Ihrem Rententräger und in Ihrem Bundesland sind, können wir mit den von Ihnen gemachten Angaben nicht beurteilen.
Wir empfehlen Ihnen mit Ihrem Rententräger Kontakt aufnehmen (sollte die DRV Bund -ehmal. BfA- zuständig sein wäre es eh kein Problem).
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