Hallo Walther,
die Entscheidung, ob eine Begutachtung erforderlich ist, trifft der sozialmedizinische Dienst nach Durchsicht der bereits vorhandenen Gutachten. Warum bei Ihnen eine weitere Untersuchung erforderlich ist könnten Sie, wie Corletto bereits ausgeführt hat, beim zuständigen Rentenversicherungsträger erfragen.