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Antrag EM-Rente

von Walther24.04.2009 | 15:00
932 Ansichten
3 Antworten

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Ich habe nach meiner Reha einen Antrag auf EM-Rente gestellt, dass haben die Ärzte mir empfohlen. Nun beauftragt die DRV wieder einen Gutachter für ein weiteres Gutachten, obwohl ich lt. Rehaeinrichtung momentan keiner Arbeit nach gehen kann. Ist dies so üblich? Die Reha-Einrichtung kann doch am Besten nach mehreren Wochen eine Einschätzung geben? Oder?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Walther,

die Entscheidung, ob eine Begutachtung erforderlich ist, trifft der sozialmedizinische Dienst nach Durchsicht der bereits vorhandenen Gutachten. Warum bei Ihnen eine weitere Untersuchung erforderlich ist könnten Sie, wie Corletto bereits ausgeführt hat, beim zuständigen Rentenversicherungsträger erfragen.

2 Antworten

rentieam 24.04.2009 | 17:47
Ja, das ist so üblich. Übrigens wird der Gutachter KH- und Rehaberichte auch vorher lesen.
Corlettoam 24.04.2009 | 18:17
Naja, üblich ist so eine Verfahrensweise eigentlich nicht. Im Regelfall wird dem sozial-medizinischem Gutachten einer Rehaklinik und dem damit verbundenen Vorschlag zur Berentung auch seitens der RV gefolgt. Aus welchen Gründen jetzt bei ihnen noch ein weiterer Gutachter eingeschaltet wird, kann natürlich ohne genauere Kenntnisse ihrer Erkrankung hier nicht gesagt werden. Hier sollten Sie direkt am Montag bei der Sachbearbeitung anrufen und einmal nachfragen, weshalb eine weitere Begutachtung jetzt noch stattfinden soll.
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