Sofern dem Erwerbsminderungsrentenantrag bereits ärztliche Unterlagen beigelegt waren oder dem Rentenversicherungsträger ein Entlassungsbericht einer Rehabilitationseinrichtung vorliegt, werden diese Unterlagen dem ärztlichen Dienst vorgelegt. Wenn der ärztliche Dienst anhand der vorliegenden Unterlagen entscheiden kann erfolgt keine weitere Untersuchung (Entscheidung nach Aktenlage).
Im Rahmen des Widerspruchs wird die bereits getroffene Entscheidung überprüft. Sofern sich aus der Widerspruchsbegründung neue medizinische Sachverhalte ergeben, erfolgt wiederum eine erneute Vorlage beim medizinischen Dienst. Dieser entscheidet dann ob ggf.eine Untersuchung erforderlich ist.
Bezüglich des aktuellen Sachstandes des Widerspruchsverfahren bitten wir Sie sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger direkt in Verbindung zu setzen.