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Experten-Antwort

Antrag EM-Rente

von Spezi18.04.2011 | 21:07
2129 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe am 25.11.10 einen Antrag auf EM-Rente gestellt,welcher nach Aktenlage abgelehnt wurde.Im Augenblick befinde ich mich mit meinem Anwalt im Widerspruch.Ich verstehe nicht warum mir kein Gutachtertermin zugestanden wurde.Ich habe beim Antrag sämtliche Ärzte und Berichte angegeben.Eigentlich habe ich fest mit der Berentung gerechnet.Ein paar Details meiner Krankengeschichte.( 3x Op Wirbelsäule,1x Op Schulter,Depressionen,Bsv-Hws usw.)Jetzt bin aus meiner letzten Reha nach einer Rücken-Op Erwerbsunfähig unter 3 Stunden entlassen worden. Was kommt jetzt auf mich zu?Bekomme ich jetzt einen Gutachtertermin oder lehnt die Drv wieder ab.Warte jeden Tag auf Antwort aber nichts passiert.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sofern dem Erwerbsminderungsrentenantrag bereits ärztliche Unterlagen beigelegt waren oder dem Rentenversicherungsträger ein Entlassungsbericht einer Rehabilitationseinrichtung vorliegt, werden diese Unterlagen dem ärztlichen Dienst vorgelegt. Wenn der ärztliche Dienst anhand der vorliegenden Unterlagen entscheiden kann erfolgt keine weitere Untersuchung (Entscheidung nach Aktenlage).

Im Rahmen des Widerspruchs wird die bereits getroffene Entscheidung überprüft. Sofern sich aus der Widerspruchsbegründung neue medizinische Sachverhalte ergeben, erfolgt wiederum eine erneute Vorlage beim medizinischen Dienst. Dieser entscheidet dann ob ggf.eine Untersuchung erforderlich ist.

Bezüglich des aktuellen Sachstandes des Widerspruchsverfahren bitten wir Sie sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger direkt in Verbindung zu setzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Sozialröchler?am 19.04.2011 | 00:23
Die Glaskugel hat leider nicht geantwortet. Gehen Sie zur Handleserin! Noch besser: Sie rufen da mal an und fragen nach, wenn Ihr Anwalt nicht telefonieren kann.
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