Hallo Sandy,
sind Sie denn privat krankenversichert? Oder zahlen freiwilige Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung? Wenn das so wäre, können Sie bei Bewilligung der Rente einen Zuschuss zu Ihren Krankenversicherungsbeträgen erhalten. Da es sich hier um eine zusätzliche Leistung handelt, müssten Sie den auch gesondert beantragen.
Sollten Sie aber krankenversicherungspflichtig sein und bisher auch Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung gezahlt haben, hat diese Frage für Sie keine Bedeutung. Die KV-Beiträge werden dann, im Falle einer Bewilligung, anteilig durch Sie und den Rentenversicherungsträger getragen.