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Experten-Antwort

Antrag EM-Rente.Weiterhin Krankengeld während Bearbeitungszeit?

von andresa20.05.2011 | 21:13
1923 Ansichten
3 Antworten

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Hallo. Ich habe einen Antrag auf EM-Rente gestellt. Ziel: Zumindest halbe EM-Rente. Bin bis dato in Krankengeldbezug und ohne Job. ALG1 Restanspruch 8 Monate. Jedoch in KG, da ich während einer Beschäftigung krank geworden bin. Job ist jedoch weg (Probezeit). Habe seit 25J. in Rentenkasse einbezahlt... Frage: Bin ich während der Rentenbearbeitungszeit weiterhin arbeitsunfähig, also in Krankengeld? Die Kasse macht mir ja schon Druck! Habe jedoch fast noch den ganzen KG-Anspruch. Wurde jedoch vor 2 Jahren wg. selben Krankheit fast schon mal ausgesteuert. Jetzt jedoch neuchen KG-Anspruch. Wie läuft also die Zeit ab, bis festgestellt wird, ob ich eine EM-Rente erhalte? Arbeitsfähig bin ich ja nicht. Zumindest nicht mehr als 3-4Stunden am Tag zur Zeit. Oder schiebt mich die Krankekasse zur Rentenkasse wg. Übergangsgeld? Und was ist, wenn mir die Rente (tippe mal auf ne halbe) genehmigt wurde? Bin ich dann auf einmal "gesundgeschrieben"? Ich muß ja bei einer halben EM-Rente was hinzuverdienen! Danke andreas

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.05.2011 | 14:46

Hallo andreasa und c,

ob Sie arbeitsunfähig sind entscheidet Ihr behandelnder Arzt. Auch wenn Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt haben, müssen Sie sich somit bis zur Entscheidung über die Rente, weiterhin zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit mit Ihrem behandelnden Arzt in Verbindung setzen. Ohne weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wird Ihre Krankenkasse kein Krankengeld zahlen. Die Gewährung von Übergangsgeld käme nur dann in Betracht, wenn Sie eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme durch den Rentenversicherungsträger bewilligt bekämen.

2 Antworten

Gui(ll)dotineam 20.05.2011 | 22:47
Knifflig, knifflig...wo ist denn nur der Guido, mit seinem perfekten Vollwissen???
Chrisam 21.05.2011 | 12:03
Das Thema dürfte hier besser passen. http://www.krankenkassenforum.de/ "Fast den ganzen KG-Anspruch" dürften Sie kaum haben, die Blockfrist bei gleicher Erkrankung läuft drei Jahre!
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