Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo andreasa und c,
ob Sie arbeitsunfähig sind entscheidet Ihr behandelnder Arzt. Auch wenn Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt haben, müssen Sie sich somit bis zur Entscheidung über die Rente, weiterhin zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit mit Ihrem behandelnden Arzt in Verbindung setzen. Ohne weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wird Ihre Krankenkasse kein Krankengeld zahlen. Die Gewährung von Übergangsgeld käme nur dann in Betracht, wenn Sie eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme durch den Rentenversicherungsträger bewilligt bekämen.
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