Hallo, Hannes 522,
der medizinische Dienst der Deutschen Rentenversicherung erstellt ein Gutachten über Ihren gesundheitlichen Zustand. Dieses wird neben den weiteren vorliegenden medizinischen Unterlagen Grundlage für eine Entscheidung im Rentenverfahren, ob Sie die medizinischen Voraussetzungen für die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung erfüllen. Der „Entscheider“ orientiert sich in der Regel an den vorgelegten medizinischen Unterlagen. Wie in Ihrem konkreten Fall entschieden werden wird bleibt abzuwarten.
Sollten Sie mit der dann getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen (Widerspruch / Klage).