Guten Tag,
zunächst kurz zu dem von Ihnen verwendeten Begriff „Antrag auf Erwerbsunfähigkeit“. Wir gehen davon aus, dass Sie damit einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung meinen. Erwerbsminderung liegt vor, wenn man unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nur noch weniger als 3 Stunden pro Tag (volle Erwerbsminderung) bzw. nur noch weniger als 6 Stunden pro Tag (teilweise Erwerbsminderung) arbeiten kann. Wichtig: Dies bezieht sich auf alle körperlich und geistig leichten Arbeiten, die es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt. Es spielt keine Rolle, ob man noch im letzten Beruf arbeiten kann (Ausnahme Geburt vor 02.01.1961).
Ein Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung kann jederzeit gestellt werden. In Ihrem Fall erscheint es empfehlenswert, dass Sie die vorgenommene Reduzierung Ihrer Arbeitszeit und das Zurechtkommen bzw. Nicht-Zurechtkommen damit im Selbsteinschätzungsbogen „R0215“ (Anlage zum Rentenantrag) beschreiben. Auch sollten Sie Kopien der Arztberichte, die Ihren Krankheitsverlauf dokumentieren, mit dem Antrag einreichen.
Der Rentenversicherungsträger prüft und entscheidet, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfüllt sind, immer im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung. Alle dokumentierten Erkrankungen werden einbezogen. Anhand der vorliegenden objektiven Befunde wird eingeschätzt, welche Einschränkungen bestehen und in welchem zeitlichen Umfang damit noch leichte Arbeiten möglich sind.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Ausführungen weiterhelfen und wünschen Ihnen gesundheitlich alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung