Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Antrag Erwerbsunfähigkeit

von Anonymus31.03.2026 | 13:08
198 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, muss man einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeit immer gleich bei Eintritt der Erkrankung stellen? Mir wurde damals vom Arzt, aber auch von der Beratung der Rentenversicherung sowie einem sozialen Dienst geraten, dass ich doch wenigstens ein paar Stündchen arbeiten soll. Das habe ich getan. Nun merke ich aber, dass ich gesundheitlich nicht weiter komme. Ist das nun vertan mit der gleichen Diagnose? Und stimmt es, dass grundsätzlich erstmal alles abgelehnt wird?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

 

zunächst kurz zu dem von Ihnen verwendeten Begriff „Antrag auf Erwerbsunfähigkeit“. Wir gehen davon aus, dass Sie damit einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung meinen. Erwerbsminderung liegt vor, wenn man unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nur noch weniger als 3 Stunden pro Tag (volle Erwerbsminderung) bzw. nur noch weniger als 6 Stunden pro Tag (teilweise Erwerbsminderung) arbeiten kann. Wichtig: Dies bezieht sich auf alle körperlich und geistig leichten Arbeiten, die es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt. Es spielt keine Rolle, ob man noch im letzten Beruf arbeiten kann (Ausnahme Geburt vor 02.01.1961).

 

Ein Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung kann jederzeit gestellt werden. In Ihrem Fall erscheint es empfehlenswert, dass Sie die vorgenommene Reduzierung Ihrer Arbeitszeit und das Zurechtkommen bzw. Nicht-Zurechtkommen damit im Selbsteinschätzungsbogen „R0215“ (Anlage zum Rentenantrag) beschreiben. Auch sollten Sie Kopien der Arztberichte, die Ihren Krankheitsverlauf dokumentieren, mit dem Antrag einreichen.

 

Der Rentenversicherungsträger prüft und entscheidet, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfüllt sind, immer im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung. Alle dokumentierten Erkrankungen werden einbezogen. Anhand der vorliegenden objektiven Befunde wird eingeschätzt, welche Einschränkungen bestehen und in welchem zeitlichen Umfang damit noch leichte Arbeiten möglich sind.

 

Wir hoffen, dass Ihnen diese Ausführungen weiterhelfen und wünschen Ihnen gesundheitlich alles Gute!  

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Neinam 31.03.2026 | 13:27
Man stellt den Antrag und die DRV ermittelt dann, ob überhaupt eine (Teil)Erwerbsminderung eingetreten ist und wenn ja, ab wann. Unabhängig davon, ob Sie arbeiten oder nicht und ob Sie au geschrieben sind oder nicht .
Antragstellungam 31.03.2026 | 14:12
Den Leistungsfall, Tag der Erwerbsminderung, setzt sowieso die DRV fest. Das kann der Rentenantrag sein, muss aber nicht. Kann auch der Beginn der Erkrankung, oder ein Krankenhausaufenthalt sein, etc Darauf haben Sie keinen Einfluss. Wichtig ist, Ihre Einschränkungen genau zu beschreiben. Ihre Arztbefunde, die Ihnen vorliegen, beizufügen. Und auch, welche Behandlungen bislang durchgeführt wurden. Ausserdem müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Dann hilft nur abwarten.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026