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Experten-Antwort

Antrag EU

von Elisabeth25.01.2011 | 13:32
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Hallo, ich habe im Dezember einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt. Nun bekam ich ein Schreiben mit einem Termin zur Begutachtung. Was mich jedoch sehr verwundert ist, dass keiner meiner Ärzte angeschrieben wurde. Die DRV hat nur Unterlagen über eine Gehbehinderung und über Bandscheibengeschichten, aber von all meinen anderen Beschwerden (Tinnitus, Fibromyalgie, depressive Verstimmungen, Schlafstörungen usw.) hat sie keine Unterlagen. Telefonisch bekam ich die Auskunft, dass der Ärztin die vorliegenden Unterlagen ausgereicht hätten und man mich nun begutachten wolle. Ich finde es halt unlogisch, dass man nicht vorab zumindest mal bei meiner Hausärztin anfragt. Ist diese Vorgehensweise normal ? Mir ist eh schon ganz Angst und Bang vor der Untersuchung. Grüße Elisabeth

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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4 Antworten

Klemensam 25.01.2011 | 18:44
Die Vorgehensweise wie von ihnen geschildert ist zumindest nicht unüblich. Ob überhaupt ein Befundbericht eingeholt wird oder nicht und wenn ja bei welchem Arzt oder Ärzten entscheidet alleine der med. Dienst der RV. Eine einheitliche Vorgehensweise gibt es da nicht, da dies zum einen vom vom med. Einzelfall und von der Vorgehensweise des Regionalträger abghängig ist. Auch haben Sie keinen Rechtsanspruch darauf, das ihr behandelnder Arzt gehört wird. Wenn - wie bei ihnen - es sich um eine Vielzahl von Erkrankungen auf den verschiedensten med. Fachgebietren handelt, wird die RV allerdings auch niemals alle behandelnden z.b. 5-6 Ärzte anschreiben. Es werden dann - in der Regel - nur 1 oder 2 Befundberichte eingeholt , wie z.b. beim Hausarzt ( wo im Normallfall ja alle Fänden zusammenlaufen - sollten ) und/oder bei demjenigen Facharzt auf dessen Gebiet die aus Sicht der RV schwerste Erkrankung hinsichtlich ihrer Erwerbsminderung behandlet wird. Bei einen Facharzt dieses med. relevantesten Fachgebietes findet dann eben auch die Begutachtung statt. Übertrieben gesagt ist z.b. ein Fußpilz nicht für die EM-Rente relevant und darum braucht man den behandelnden Hautarzt auch nicht um einne Befundbericht bitten... Bei ihnen hat mal halt entschieden, das ein Befundbericht sowieso zur Entscheidungsfindung nicht ausreichen würde bzw. erforderlich ist und schickt Sie darum gleich zu einem Gutachter. Diese Begutachtung und dessen Ergebnis sollten Sie auch erstmal abwarten. Sollte letztlich die EM-Rente nicht zuerkannt werden, können Sie jedoch dann im Widerspruchsverfahren vorbringen, das man ihre behandlenden Ärzte nicht vorher gehört hat und darum eben diese aus ihrer Sicht negative Entscheidung getroffen wurde. Das wäre in dem Fall sogar ein sehr gutes Argument und im Widerspruchsverfahren müsste und wird die RV dann auch ihre behandelnden Ärzte anhören. Ein guter Anwalt oder auch der Vdk/SoVD kann das sicher so bewerkstelligen.... Das ihnen die EM-Rente aber jetzt nur deshalb vielleicht nicht zuerkannt wird, weil kein Befundbericht angefordert ist nicht zutreffend. Entscheidender als jeder Befundbericht ist immer das von der RV in Auftrag gegebene Gutachten. Viel Glück.
-_-am 26.01.2011 | 01:08
:P Es bleibt Ihnen unbenommen, einen Befundbericht der behandelnden Ärzte vorzulegen. Es gibt sogar ein Formular im Internet: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/conte… Ob der Rentenversicherungsträger Ihnen bzw. Ihrem Arzt allerdings das Honorar dafür erstattet, wenn der Befundbericht gar nicht von ihm angefordert worden ist, wage ich sehr zu bezweifeln.
Klemensam 26.01.2011 | 07:28
Das Honorar für einen nicht von der RV angeforderten Befundbericht wird sicher nicht von der RV erstattet... Allerdings halten sich die Kosten für einen Befundbericht mit ca. 25 Euro auch sehr in Grenzen, sodasss man - meiner Meinung nach - diese auch durchaus ( in Anbetracht der Wichtigkeit eines EM-Antrages ) mal selbst zahlen kann. Inwieweit dieser Bericht dann allerdings im Verfahren überhaupt berücksichtigt wird lässt sich nicht im Voraus sagen. Da die Begutachtung aber bereits terminiert ist, können Sie zumindest diese Begutachtung jetzt auch durch die eigenständige Vorlage eines Befundberichtes nicht mehr verhindern. Ich rate ihnen dazu noch grundsätzlich dringend, dem Gutachter dann ALLE ihnen vorliegenden ärztlichen Unterlagen - auch von den anderen med. Fachgebieten - in Kopie vor der Untersuchung zu übergeben.
Elisabetham 26.01.2011 | 13:49
Hallo, vielen herzlichen Dank für die Infos. Das beruhigt mich zumindest ein bischen, dass es nicht unüblich ist, so zu verfahren. Einige Arztberichte habe ich mittlerweile und diese werde ich zum Termin auch mit nehmen.
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