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Experten-Antwort

Antrag freiwillige Pflichtversicherung

von Bertram17.03.2023 | 18:32
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3 Antworten

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Beziehe seit 7 Monaten Arbeitslosengeld und bin privat krankenversichert. Nach einer Operation droht mir nun nach sechs Wochen Krankheit, dass das Arbeitsamt nichts mehr zahlt und die Privatversicherung Krankentagegeld bezahlt, aber keine RV-Beiträge mehr entrichtet werden. Mir wurde geraten, V0030 Antrag auf freiwillige Pflichtversicherung zu stellen. Lohnt sich das ? Wie werden die RV-Beiträge sein, wonach werden deren Höhen berechnet ? Kann ich auch normale freiwillige Beiträge leisten, oder gar das als Lücke lassen. Hoffe, das ist ein Rententhema für dieses Forum, wenn nein, wer kann mir da helfen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bertram,

W°lfgang hat Ihre Fragen bereits recht ausfühlich beantwortet,

seinen Ausführungen können wir uns nur anschließen.

Lassen Sie sich ggf. beraten, falls noch Unklarheiten bestehen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W°lfgangam 17.03.2023 | 20:16
Hallo Bertram, es ist ein Rententhema :-) Statt GKV 'nur' PKV = kein Krankengeld = keine Rentenbeiträge. 3 Möglichkeiten: 1. freiwillige Rentenbeiträge -> Vordruck V0060 2. Pflichtversicherung auf Antrag -> Vordruck V0030, Erläuterungen V0031 <- Lesen, wegen Fristen, verspäteter Antragsstellung und max. Laufzeit dieser Beitragszahlung. 3. nichts tun -> kein Vordruck erforderlich ;-) zu 1.: deckt Versicherungslücken ab, zählt zur langen Wartezeit/Mindestversicherung - zu den 35 Jahren, grundsätzlich auch zu den 45 Jahren. Sichert nicht den EMRT-Anspruch. Beitragshöhe frei wählbar, von 96,72 EUR bis 1.357,80 EUR. zu 2.: sind halt Pflichtbeiträge mit allen daraus resultieren Vorteilen. Nachteil: TEUER, da 80 % des vorher versicherungspflichtigen Entgelts als Grundlage dienen, daraus die vollen 18,6 % Beitrag. Macht bei max. SV-Einkommen (Beitragsbemessungsgrenze erreicht = 7.300 €) 1.086,24 € (80 % vom Höchstbeitrag, s. o.). Gegenwert als Monatsrente rd. 6 €. RV-Beitrag ggf. als steuermindernde Komponente interessant. Einen Ratschlag kann man hier nicht geben, dafür liegen viel zu wenig Rahmendaten vor, die sich erst aus Ihrem Versicherungsverlauf und Ihrer perspektivischen Planung für die Rente ergeben. UND auch: wird es eine 'Kurzzeit-AU' oder droht längere Erkrankungsphase ohne absehbares Ende. Nehmen Sie daher bitte Kontakt zur örtlichen Beratungsstelle auf. Gruß w. PS: zu den Vordrucken: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…
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