Sie sollten sich umgehend mit Ihrer zuständigen Beratungstelle der Rentenversicherung in Verbindung setzen, und einen Termin mit Ihrem Reha-Fachberater vereinbaren. Es kann Ihnen dort evtl. schon vorab gesagt werden, ob die Rentenversicherung für Ihren Antrag auf Leistungen zur Teilhabe zuständig ist. Sie sollten aber nicht arbeiten gehen, wenn Sie laut Ansicht Ihres Arztes nicht arbeitsfähig sind. Sie könnten sich aber bei Ihrem Arbeitgeber bereits erkundigen ob es eine Möglichkeit gibt sie innerbetrieblich auf eine leidensgerechte Tätigkeit umzusetzen.