Hallo happy_kg,
solange Sie die Voraussetzungen für Halbwaisenrente erfüllen, sich also nach dem 18. Lebensjahr in Schul-oder Berufsausbildung befinden, können Sie grundsätzlich immer wieder Halbwaisenrente bekommen. Die Deutsche Rentenversicherung berät inzwischen einheitlich. Bekiss hat dies in seiner Antwort gut beschrieben. Dort wird Ihr Antrag aufgenommen und auch geklärt, ob ein Zuständigkeitswechsel eingetreten ist. Dies wird dann der Fall sein, wenn bei der DRV Oberfranken und Mittelfranken keine Witwenrente mehr gezahlt wird. Sonst bleibt bei der Zuständigkeit alles beim Alten.