Hallo Lisa,
im Falle des Krankengeldbezuges ist es regelhaft nicht erforderlich, dass Ihr Arbeitgeber das Formular G0515 ausfüllt. Das Formular G0518 ist für eine Berechnung des Übergangsgeldes ausreichend.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung