Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenWenn Sie mit der Entscheidung der DRV nicht einverstanden sind, können Sie dort gegen den Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Ein Widerspruch kann auch erst einmal fristwahrend eingelegt und eine Begründung nachgereicht werden.
Zunächst sollte aber mit Ihrem behandelnden Arzt besprochen werden, welche Maßnahme genau Sie benötigen.
Eine Mütterkur kann nur über die Krankenkasse erbracht werden. Ein Widerspruch bei der DRV wird Ihnen in dem Fall nicht viel nützen.
Hier wäre ggf. eine erneute Antragstellung bei der Krankenkasse unter Hinweis auf die Ablehnung durch die DRV sinnvoller.
Weitere Unterstützung kann Ihnen eventuell auch die Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation bieten.
Die nächste Gemeinsame Servicestelle in Ihrer Nähe finden Sie unter:
www.reha-servicestellen.de
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.