Sie können die Altersrente für langjährig Versicherte wählen. Es besteht die Möglichkeit die Minderung vollständig oder nur teilweise durch die Zahlung von Beiträgen auszugleichen. Die hierfür verwendeten Beiträge sind weder freiwillige Beiträge noch Pflichtbeiträge. Diese Beiträge lassen sich auch nicht einem bestimmten Zeitraum zuordnen, zählen also auch nicht zur Wartezeit oder sonstigen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Stellt sich später heraus, dass die vorzeitige Altersrente nicht oder später als im Rahmen der Beitragszahlung beabsichtigt in Anspruch genommen wird, wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der gezahlten Beiträge nicht berührt. Eine Erstattung der eingezahlten Beiträge erfolgt nicht.