Hallo Brigitte M.,
die drei Monate Bearbeitungszeit sind unserer Meinung nach ausreichend - spez. Fälle mal abgesehen. Der Kontoverlauf meiner Frau war weitreichend geklärt - es gab aber noch Einzahlungen für 2015 und das laufende Jahr.
Ich hatte dann am WE 12.03.16 die Anträge heruntergeladen und nur vier davon als ausreichend befunden. Diese wurden dann dem Versicherungsältesten per E-Mail übermittelt.
Er hatte noch eine kl. Änderung moniert. Am 15.03.16 ging der Antrag an die DRV.
Rentenbeginn war der 01.05.16. Innerhalb der sechs Wochen noch die Einzahlungen platziert.
Es hat alles pünktlich funktioniert.
Der KV-Status hat am längste gedauert - da sind die GKV nicht die schnellsten.
Wir hatten allerdings im Vorfeld hier recht zeitnah die Auskünfte angefordert - da war wohl das "Erinnerungsvermögen" der Kassen noch vorhanden. :)
Grüsse
PS: An die Rentenversicherungsexperten:
Sie könnten sich bei ihren obersten Dienstherren dafür einsetzen, dass die Daten der GKV, so sie denn lückenlos vor Antragsstellung zu recherchieren sind, bei der DRV im Archiv abgelegt werden dürfen.
Zuständigkeiten und Kompetenzgerangel will ich hier nicht hören - die Gesetze müssen eben geändert werden.
Mein Verlauf in der KGV ist jetzt schon schriftlich geklärt, nur kann ich das nicht dokumentieren lassen, weil das erst bei Antragsstellung bei der GKV angestossen wird.