Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Antrag-Rente?

von Brigitte M.01.09.2016 | 21:02
1316 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Abend, ich gehe am 1.1.17 in Rente, ab wann und wo sollte man am besten den Antrag stellen? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Brigitte M.,

wenn Ihr Versicherungskonto geklärt ist, reicht es, wenn Sie den Rentenantrag 3 Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn stellen. Wie W*lfgang bereits erwähnt hat, sollten Sie aber möglichst jetzt schon einen Termin für die Antragsaufnahme vereinbaren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

W*lfgangam 01.09.2016 | 21:31
Hallo Brigitte M. Ende Sept., wenn die letzten 3 Monate hochgerechnet werden sollen - vergleichen Sie dazu diesen Beitrag: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Ansonsten/ohne Hochrechnung reicht es kurz vorher im letzte Monat der Beschäftigung. Antrag kann bei der örtlich nächsten DRV-Beratungsstelle gestellt werden, alternativ im Rathaus vor Ort/Versicherungsamt und bei den örtlichen Versicherungsältesten/-beratern - odet selbst die Vordrucke runterladen/ausfüllen ...tun Sie sich das bitte nicht an, deswegen auch kein Link dahin. Googlen Sie mal Rente/'meine Stadt', dann werden Sie die nötigen Hinweise finden. Und ja, so langsam wird es Zeit/morgen, dafür einen Termin abzusprechen - die warten nicht nur auf Sie :-) Gruß w.
zoranam 01.09.2016 | 21:12
Hallo. Am 31.12.2016 in Havana bei Fiedel Castro. Spaß beiseite. Ca. 4 Monate vorher also sofort. Bei der DRV in Ihrer Stadt. Gruß Zoran
ATZleram 02.09.2016 | 08:21
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… Hier der fehlende Link. Wenn das Konto geklärt ist, dann klappt das einwandfrei. Jedenfalls war das bei mir und meiner Frau so. Natürlich muss man hier keine Anträge runterladen und ausfüllen. Das geht alles bequem im Dialogverfahren. Der Vorteil ist, dass man dem Rentenberater nicht sein Leben offenbaren muss. Ein bisschen auskennen sollte man sich allerdings. Bei mir ging alles normal und problemlos durch. Nur der Sachbearbeiter der Rentenversicherung hat nicht begriffen, dass man bei Identitätsnachweis mit dem Personalausweis kein Unterschriftenblatt mehr braucht. Das wurde unnötigerweise angefordert. Bei meiner Frau hat die gesetzliche Krankenkasse gezickt. Trotz, dass alle Zeiten (Erste Arbeitsaufnahme, Familienversicherung und Pflichtversicherung) ordnungsgemäß und auf den Tag genau angegeben waren, wurden der Zeitpunkt der ersten Arbeitsaufnahme und mehrere Versicherungs-Jahre nochmals mit insgesamt 2 Fragebögen von der Krankenkasse zusätzlich hinterfragt. Trotzdem blieb der Krankenkasse nichts anderes übrig als meine Frau in der KVDR einzuordnen. Man hatte den Eindruck, dass sie genau das gern gewollt hätte. Das wäre beim Rentenberater genau so passiert, weil die Berater bei Problemen mit Krankenkasse und Steuer die Hände heben und die Kunden zum Steuerberater und zur Krankenkasse schicken.
W*lfgangam 02.09.2016 | 20:39
Zitat von ATZler anzeigenausblenden
Hallo ATZler, damit haben Sie zwar Recht *), aber das interessiert keinen Berater. Sobald Sie den Schreibtisch verlassen haben, geht Ihre Lebensgeschichte mit aus der Tür raus :-) Von Datenschutz/Verschwiegenheit mal abgesehen ...und bei Altersrente kommt wirklich keine 'spannende' Lebensgeschichte' ans Licht. Selbst die teils 'kruden' Lebensläufe und 'Leiden' von EM-Antragstellern - das ist Routineabfrage, bereits beim Ausfüllen setzt Vergessen ein. Bei Weiterzahlungsanträgen über die Jahre, ja - den/die kenne ich doch - baut sich etwas Erinnerungsvermögen auf (und auch zusätzliches Vertrauen!, auch wenn sie den noch durch Widerspruch/Klage erfolgreich zur Rente verholfen haben). Und selbst Geschichten aus dem engsten Umfeld/Kollegen/Bekannte ...die Verschwiegenheit ist zu wahren. Ok, wenn ich natürlich so auf einem Dorfe/Kleinstadt wohne/jeder kennt jeden - da könnte ich es verstehen, dass man den Rentenantrag nicht unbedingt vor Ort stellen möchte, wenn selbst der DRV-Berater auch noch regelmäßig zum Frühschoppen kommt ;-) *) was auch bei Online-Beantragung allein schon aus Ihrem Versicherungskonto abgeleitet werden kann ;-) Aber, jeder hat die Wahl der Antragstellung wie er/sie möchte – deswegen gibt es ja auch/zusätzlich das Online-Verfahren. Gruß w. PS: und, jetzt gibt es sogar noch De-Mail bei Antragsaufnahme ...dauert länger, als die Hochrechnung zu erklären *g http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio…
Vor der Renteam 03.09.2016 | 22:05
Hallo Brigitte M., die drei Monate Bearbeitungszeit sind unserer Meinung nach ausreichend - spez. Fälle mal abgesehen. Der Kontoverlauf meiner Frau war weitreichend geklärt - es gab aber noch Einzahlungen für 2015 und das laufende Jahr. Ich hatte dann am WE 12.03.16 die Anträge heruntergeladen und nur vier davon als ausreichend befunden. Diese wurden dann dem Versicherungsältesten per E-Mail übermittelt. Er hatte noch eine kl. Änderung moniert. Am 15.03.16 ging der Antrag an die DRV. Rentenbeginn war der 01.05.16. Innerhalb der sechs Wochen noch die Einzahlungen platziert. Es hat alles pünktlich funktioniert. Der KV-Status hat am längste gedauert - da sind die GKV nicht die schnellsten. Wir hatten allerdings im Vorfeld hier recht zeitnah die Auskünfte angefordert - da war wohl das "Erinnerungsvermögen" der Kassen noch vorhanden. :) Grüsse PS: An die Rentenversicherungsexperten: Sie könnten sich bei ihren obersten Dienstherren dafür einsetzen, dass die Daten der GKV, so sie denn lückenlos vor Antragsstellung zu recherchieren sind, bei der DRV im Archiv abgelegt werden dürfen. Zuständigkeiten und Kompetenzgerangel will ich hier nicht hören - die Gesetze müssen eben geändert werden. Mein Verlauf in der KGV ist jetzt schon schriftlich geklärt, nur kann ich das nicht dokumentieren lassen, weil das erst bei Antragsstellung bei der GKV angestossen wird.
W*lfgangam 04.09.2016 | 20:03
Zitat von Vor der Rente anzeigenausblenden
Hallo Vor der Rente, interessehalber: es liegt der DRV lediglich der (vollständige) E-Mail-Antrag vor, keine persönliche Original-Unterschrift? ...nicht die per E-Mail eingescannte, sondern die in 'altmodischer' Form auf einem Blatt Papier gezeichnete? Gruß w.
Sachbearbeiter Mülleram 05.09.2016 | 00:06
Zitat von Vor der Rente anzeigenausblenden
Sehr geehrte(r) "Vor der Rente", wenn Sie eine Gesetzesänderung wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren Bundestagsabgeordneten und nicht an die Experten der Rentenversicherung. Die Rentenversicherung ist Teil der Exekutive und nicht der Legislative. Aber bevor Sie eine Gesetzsinitiative starten, sollten Sie sich ruhig ein paar Gedanken zum Datenschutz und zur Vorratsdatenspeicherung machen ...
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026