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Experten-Antwort

Antrag Rente

von rosalie02.02.2022 | 19:26
88 Ansichten
5 Antworten

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Sehr geehrte Damen / Herren, habe eine genehmigte Reha der Rentenversicherung. Könnte 3 Monate nach Reha nach 45J. Versichertenzeit die Rente beantragen. Kann ich dies auch vor Beginn der REHA machen oder wird die REHA dann gestrichen? Mit freundlichen Grüßen rosalie

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.02.2022 | 14:58

Hallo rosalie,

eine Antragstellung nach der Reha ist ausreichend.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/ihr_rentenantrag_so_gehts.html

4 Antworten

Rehaam 02.02.2022 | 19:32
Mit der Antragstellung auf Altersrente riskieren Sie, dass die Rehabewilligung zurückgenommen wird. Ihre Frage assoziiert, dass Sie das schon geahnt haben. § 12 Abs.1 Nr.2 SGB VI
Schadeam 02.02.2022 | 20:06
Könnte man sich jetzt wieder fragen für was jemand eine Reha braucht, die ihn beruflich wieder fitter machen soll, wenn der gleiche Mensch 3 Monate später in Rente gehen will. Aber ich weiß ja dass man so was besser nicht fragt. :) Aber wenn Fragesteller jetzt noch vor der Reha die Rente beantragt ist er wirklich selbst schuld wenn ein cleverer Sachbearbeiter Geld einsparen und die Reha streichen will
W°lfgangam 02.02.2022 | 21:08
Hallo rosalie, na, dann ist ja genau noch 3 Monate Zeit für die 'übliche Hochrechnung' bis zum Rentenbeginn möglich und Sie entgehen allen möglichen 'Wirren', was Rentenantrag vor Reha-Maßnahme ausmachen könnte *) - nicht für die Rente, aber für die anvisierte Reha-Maßnahme. *) ein Rentenantrag jetzt wäre einfach zu früh! und liegt nur auf Halde ...und rutscht vielleicht in den digitalen Schredder ;-) Gruß w.
Siehe hieram 02.02.2022 | 22:01
Nicht unbedingt. die Reha medizinisch begründet ist, kann allerdings ein Erstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse entstehen. Wie die DRV §12 SGB VI 'anwendet', ist hier nachzulesen: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
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