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Experten-Antwort

Antrag schuldrechtlicher Versorgungsausgleich

von Vicky09.09.2015 | 23:03
1148 Ansichten
3 Antworten

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Mir wurde vom Gericht ein Entwurf zum zuvor ausgesetzten Versorgungsausgleich zugesandt. Darin waren aber nur die Anwartschaften in der Deutschen Rentenversicherung und der Betreibsrente durch interne Teilung enthalten. Mein Geschiedener hatte aber viele Jahre in private Versicherungsverträge eingezahlt. Darüber steht jedoch nichts in diesem Versorgungsausgleich. Mir wurde empfohlen, einen Antrag auf schuldrechtlichen Versorgungsausgleich zu stellen. Was ist das und wie geht das? Entstehen dadurch eventuell hohe Kosten ohne dass für mich tatsächlich mehr Rente entsteht? ich habe nur 4 Wochen Zeit mich zu äußern. Dannach wird dieser Entwurf zum Beschluss. Für einen Anwalt fehlt mir derzeit das Geld. Danke für ernhafte Antworten!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.09.2015 | 12:13

Hallo Vicky,

wie von „Mutti“ bereits dargestellt, werden die etwaigen Anrechte aus den privaten Versicherungsverträgen im Scheidungsverfahren in der Form der Realteilung vorgenommen. Dieses Verfahren ist kein Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs. Sie hätten die Möglichkeit sich mit dem Rechtsbeistand, der Sie im Scheidungsverfahren vertreten hat, in Verbindung zu setzen. Dabei können Sie klären, in wie weit die aus Ihrer Sicht offenen Ansprüche, bereits Bestandteil im Scheidungsverfahren waren. Ansonsten können Sie sich ebenso an das zuständige Familiengericht wenden.

2 Antworten

Muttiam 10.09.2015 | 09:48
Hallo Vicky Das Gericht sollte beim Versorgungsausgleich die privaten Versicherungsverträge berücksichtigt haben. Wurde das ggf. versäumt? Ohne Rat eines Anwalt kommen Sie nicht weiter. Der erhaltene Versorgungsausgleich betrifft nur die DRV....private Versicherungsverträge werden separat berücksichtigt.
Muttiam 10.09.2015 | 09:56
P.S. Nachfolgend nützliche Hinweise zum Versorgungsausgleich unter: http://fachanwaeltin-familienrecht-mannheim.de/versorgungsausgle… Hat der ausgleichsverpflichtete Ehegatte nun in eine private Rentenversicherung oder in eine berufsständische Rentenversicherung eingezahlt und sieht deren Satzung die dingliche Teilung der Anrechte im Falle einer Scheidung vor, so ist eine Realteilung vorzunehmen. Hierbei werden wieder die Versorgungsanrechte zwischen den Eheleuten gleich aufgeteilt und auf separate Konten verbucht. Es ist das gleiche Verfahren wie beim Splitting, nur eben nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.
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