Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Vicky,
wie von „Mutti“ bereits dargestellt, werden die etwaigen Anrechte aus den privaten Versicherungsverträgen im Scheidungsverfahren in der Form der Realteilung vorgenommen. Dieses Verfahren ist kein Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs. Sie hätten die Möglichkeit sich mit dem Rechtsbeistand, der Sie im Scheidungsverfahren vertreten hat, in Verbindung zu setzen. Dabei können Sie klären, in wie weit die aus Ihrer Sicht offenen Ansprüche, bereits Bestandteil im Scheidungsverfahren waren. Ansonsten können Sie sich ebenso an das zuständige Familiengericht wenden.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.