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Experten-Antwort

antrag teilhabe am arbeitsleben mit 62 Jahren

von schorsch0129.12.2015 | 20:34
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo miteinander, ich hätte mal Fragen zu dem Antrag zur teilhabe am Arbeitsleben. Ich bin seit einem halben Jahr krankgeschrieben und war zur Reha aus der ich weiterhin arbeitsunfähig entlassen wurde. In meinem Beruf den ich über 30 Jahre ausgeübt habe, könnte ich auch nicht mehr ausüben. Dem Arbeitsmarkt stehe ich aber mit 3- 6 Std zur Verfügung. Nun hat mich die KK aufgefordert den o.g. Antrag zu stellen. Mit 63+4 Monaten kann ich in Altersrente gehen, habe die 45 Jahre schon voll. Wenn die DRV meinem Antrag zustimmt mit welcher Rentenhöhe könnte ich rechnen? Wird durch die EU Rente meine Altersrente gekürzt? und um wieviel? Wenn der Antrag abgelehnt wird muss die KK bei weiterhin krankgeschrieben bezahlen oder kann Sie mich in die Arbeitslosigkeit drängen. Zur Info ich bin in ungekündigtem Arbeitsverhältnis kann aber den Beruf nicht mehr ausüben s.o. Oder steht mit eine Teil EU Rente mit Arbeitslosengeldzuschuss in Aussicht. Ich bin in diesem Behördendschungel hoffnungslos überfordert. Vielleicht kann mir jemand helfen, im voraus vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Schorsch01,

Sie teilen mit, dass Sie bei der KK im Leistungsbezug stehen und dass Sie von der KK aufgefordert wurden einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) zu stellen. Eine Einstufung über Ihr Leistungsvermögen scheint schon vorzuliegen (3 – 6 Std. tgl.).

Wir empfehlen Ihnen sich vorab in einem persönlichen Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle / Reha-Servicestelle der DRV in Ihrer Nähe, zur Abklärung Ihrer persönlichen Situation, beraten zu lassen. Dort wird man Ihnen erläutern, in wie weit es für Sie Möglichkeiten gibt im Alter von 62 Jahren eine LTA durchzuführen und welche Chancen Sie dadurch haben, weiter am Arbeitsleben teilzunehmen. Des Weiteren werden Sie eine Rentenauskunft erhalten, aus der hervorgeht, wie hoch eine Rente wegen teilweiser / voller Erwerbsminderung (EM) wäre, ferner ein Vergleich zur Rentenhöhe einer Altersrente.

Aufgrund der Aufforderung der KK zur Antragstellung zur LTA kann dies durchaus auch die Folge haben, dass dieser Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet wird (z.B. wenn dieser Antrag wegen fehlender Erfolgsaussicht abgelehnt wird). Die Folge wäre, dass der Anspruch auf Krankengeld enden wird, weil Sie eine Rente wegen EM beantragen müssten. Abschließend teilen wir Ihnen mit, dass der Bezug einer Rente wegen teilweiser oder voller EM durchaus Einfluss auf die Rentenhöhe der Altersrente haben kann. Aufgrund der Besitzschutzregelung kann die Höhe der Altersrente jedoch nicht niedriger werden. Zu Ihrer letzten Frage: Ebenfalls ist es grundsätzlich möglich neben einer Rente wegen teilweiser EM noch Arbeitslosengeld zu beziehen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

W*lfgangam 29.12.2015 | 22:18
Hallo schorsch01, sinnvoller wäre es, wenn Sie sich zu Ihren Fragen in der örtlichen Beratungsstelle informieren würden. Nur soviel: Ob Sie die 45 Jahre voll haben oder nicht, ist für die Rente wegen Erwerbsminderung (EMRT) nicht von Bedeutung ...wie hoch die ist, können Sie Ihrer letzten Renteninformation entnehmen, oder aktuell hier anfordern: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Die EMRT hat einen Abschlag von bis zu 10,8 % (ist bei der Renteninformation schon abgezogen) und der bleibt auch bei einer folgenden Altersrente erhalten. Ihre Altersrente wird daher nicht kleiner werden, als eine vorher laufende EMRT - höher aber auch nicht. Persönliches Schicksal ist das, wenn es gesundheitlich nicht bis zur Altersrente mit Arbeit reicht ...aber dafür gibt es ja die Möglichkeit der EMRT - ob Sie da 2 oder 20 Jahre vorher 'dran' sind/diese Rente aus gesundheitlichen Gründen zu erhalten. Insofern müssen Sie auch Ihre Krankenkasse verstehen, die Ihnen nur vorübergehende Leistungen zahlt, weil sie erwartet, das Sie 'demnächst' wieder erwerbsfähig werden – wenn nicht, warum sollte sie nicht Erwerbsfähigen bis zum Sanktnimmerleinstag Krankengeld zahlen? Gruß w.
KSCam 29.12.2015 | 22:10
Das lassen Sie sich am besten im persönlichen Beratungsgespräch beantworten. Wie hoch Ihre Rente wird sollten Sie eigentlich wissen - warum erhält man seit über 10 Jahren jährlich eine Renteninformation, bzw. Rentenauskunft? Teilhabe am Arbeitsleben sind Maßnahmen um wieder in irgendeinem Bereich arbeiten zu können - ob das in der Praxis für einen 62 Jährigen in Frage kommt? Umschulung, Weiterbildung, Einarbeitungszuschüsse, etc.? Verbessert das Ihre Chance am Arbeitsmarkt? Wären man der Ansicht, dass Sie erwerbsgemindert wären, hätte man wohl den med. Rehaantrag bereits in einen Rentenantrag umgedeutet. Und über die Zusammenhänge Krankengeld - ALG - Rente lassen Sie sich am besten persönlich beraten. passieren kann ihnen mit 62 nichts mehr - es geht wohl nur um den besten Weg in Rente zu kommen.......
Ratgeberam 29.12.2015 | 23:32
Gehen Sie wieder arbeiten, dann vermeiden Sie den Behördenjungel und erfreuen die Versichertengemeinschaft!
Anonymusam 30.12.2015 | 11:04
Silvesteram 30.12.2015 | 14:35
an Anonymus: Schorsch kam doch nicht alleine auf die Idee. Er wurde aufgefordert von der Krankenkasse. Warum ist ja wohl klar. In der Hoffnung, dass der Antrag abgelehnt wird und umgedeutet wird und deshalb dann die Krankenkasse ihr Krankengeld erstattet bekommt weil Schorsch dann die Rente beantragen MUSS. Es ist halt immer schlecht für den Arbeitnehmer der immer gearbeitet hat und immer Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt hat und dann plötzlich kommt und Krankengeld haben möchte. Die Krankenkasse lacht sich doch über diese Regelung kaputt!
Herz1952am 30.12.2015 | 20:13
Hallo Schorsch01, es gibt eine Frist zur Rentenantragsstellung nach Aufforderung durch die Krankenkasse, diese sollten Sie voll ausnutzen. Könnte auf Ihrem Schreiben von der KK stehen, muss aber nicht, da die wirklich mit allen Tricks arbeiten.
Dr. Göbelam 03.01.2016 | 12:54
Ja, genau, SIE sind mit allen Wassern gewaschen und spionieren uns alle aus. SIE beobachten uns sogar zuHause, mit Infrarot! Deshalb liege ich immer in einer mit Eiswürfeln gefüllten Wanne, dann können SIE mich nicht orten. DIE wollen sie zum gläsernen Bürger machen. Kleben Sie die PC-Kameras zu und hängen Sie eine Decke über den Fernseher, dann der Nachrichtensprecher gehört auch zu IHNEN und kann Sie beobachten!
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