Hallo Schorsch01,
Sie teilen mit, dass Sie bei der KK im Leistungsbezug stehen und dass Sie von der KK aufgefordert wurden einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) zu stellen. Eine Einstufung über Ihr Leistungsvermögen scheint schon vorzuliegen (3 – 6 Std. tgl.).
Wir empfehlen Ihnen sich vorab in einem persönlichen Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle / Reha-Servicestelle der DRV in Ihrer Nähe, zur Abklärung Ihrer persönlichen Situation, beraten zu lassen. Dort wird man Ihnen erläutern, in wie weit es für Sie Möglichkeiten gibt im Alter von 62 Jahren eine LTA durchzuführen und welche Chancen Sie dadurch haben, weiter am Arbeitsleben teilzunehmen. Des Weiteren werden Sie eine Rentenauskunft erhalten, aus der hervorgeht, wie hoch eine Rente wegen teilweiser / voller Erwerbsminderung (EM) wäre, ferner ein Vergleich zur Rentenhöhe einer Altersrente.
Aufgrund der Aufforderung der KK zur Antragstellung zur LTA kann dies durchaus auch die Folge haben, dass dieser Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet wird (z.B. wenn dieser Antrag wegen fehlender Erfolgsaussicht abgelehnt wird). Die Folge wäre, dass der Anspruch auf Krankengeld enden wird, weil Sie eine Rente wegen EM beantragen müssten. Abschließend teilen wir Ihnen mit, dass der Bezug einer Rente wegen teilweiser oder voller EM durchaus Einfluss auf die Rentenhöhe der Altersrente haben kann. Aufgrund der Besitzschutzregelung kann die Höhe der Altersrente jedoch nicht niedriger werden. Zu Ihrer letzten Frage: Ebenfalls ist es grundsätzlich möglich neben einer Rente wegen teilweiser EM noch Arbeitslosengeld zu beziehen.