Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Antrag Teilhabe Arbeitsleben und mediz-berufliche REHA

von Lara11.07.2007 | 18:31
2680 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, noch während einer medizinischen Reha habe ich aus der Klinik einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Obwohl im Entlassungsbericht erwähnt wurde, meine Erwerbsfähigkeit sei deutlich gefährdet, lehnte die DRV den Antrag zunächst ab. Ein von mir eingelegter Widerspruch führte zunächst dazu, dass ein fachärztliches Gutachten durch die DRV beauftragt wurde. Diese liegt mittlerweile vor. Auf telefonische Nachfrage erfuhr ich gestern, dass mein Widerspruch in der Weise erfolgt gehabt haben soll, als dass er nicht zurückgewiesen wurde. Stattdessen würde man mir einen Voschlag schicken. Auf Nachfrage teilte der Herr mir mit, dass es sich dabei um eine medizinisch-berufliche REHA handeln würde. Ich kann mir darunter erstens nichts vorstellen, worum handelt es sich dabei? Ist das denn jetzt eine Entscheidung über meinen Widerspruch, heißt das, dass Leistungen zur Teilhabe in Form einer Umschulung nicht in Frage kommen? Wenn die DRV von einem "Angebot" spricht, dann müsste das freiwillig sein. Was würde es bedeuten, wenn ich das Angebot ablehne, hätte sich dann mein Antrag auf Teilhabe am ARbeitsleben auch gleicht miterledigt? Ich wäre froh, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Danke

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 12.07.2007 | 11:39

Hallo, Lara,

der Rehabilitationsbedarf kennzeichnet die auf den Einzelfall bezogene Notwendigkeit, die zur Realisierung des Teilhabeziels geeigneten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben durchzuführen.

In Ihrem Fall empfehlen wir eine spezielle Reha(-fach)beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe. Diese Serviceleistung ist natürlich kostenfrei.

Moderatoren-Antwortam 13.07.2007 | 07:48

Zu Ihrem speziellen Problem kann das Expertenforum leider nicht weiterhelfen. Wir bitten Sie daher sich direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.

15 Antworten

Helferam 11.07.2007 | 22:25
Laraam 12.07.2007 | 07:19
Guten Morgen, vielen Dank für den Hinweis. Die Broschüre habe ich mir angesehen. Leider aber wurden meine Fragen (s.o.) dadurch noch nicht beantwortet. Vielleicht weiß jemand weiter. Insbesondere bewegt mich, ob mit dieser Entscheidung der DRV mein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben endgültig beschieden wurde.... Lara
Nixam 12.07.2007 | 11:07
Hallo Lara! Eine med.-berufliche Rehabilitationsleistung ist eine Art Arbeitserprobung. Sie werden für 6 bis 8 Wochen in eine Rehabilitationsklinik geschickt, in der Sie für verschiedene Berufstätigkeiten erprobt und auch med. betreut werden. Das ist eine Art Vormassnahme, um auszuloten, für welche Tätigkeiten Sie überhaupt in Frage kommen. Nach dieser Leistung wird ein Entlassungsbericht erstellt und in Absprache mit Ihnen ein gezielter Beruf /oder mehrere vorgeschlagen, welche/r für Sie in Frage kommt. Dann lädt Sie der Fachberater in aller Regel nochmal zu einem Gespräch ein und fragt Sie, welchen Beruf Sie umschulen möchten. Anschliessend wird alles weitere veranlasst.(Umschlung etc.) Das ist eine medizinisch-berufliche Erprobungsmassnahme. Also Kopf hoch: Sie haben schon gewonnen mit Ihrem Widerspruch! Nix
LTAam 12.07.2007 | 10:55
Hallo, ob Ihnen eine Umschulung überhaupt noch angeboten werden kann ist von Ihrem Alter abhängig.Welcher Jahrgang sind Sie denn BItte?Eine Umschulung nützt Ihnen nichts wenn Sie jetzt bereits schon älter als 45 Jahren sein sollten. Gruss LTA
LTAam 12.07.2007 | 11:20
Hallo Nix, gewonnen hat man in diesem unserem Lande erst dann,wenn man es schriftlich hat oder die Asche auf dem Konto ist.Sogesehen hat also Lara nur eine telef.Auskunft von einem der sich nicht traut die Wahrheit zu sagen.Und selsbt wenn es zur med.Arbeitserprobung kommt was hat man dabei gewonnen?Eine Eingliedrungshilfe?Integrationsmaßnahme?Oder sonstwas tolles? MfG LTA
LTAam 12.07.2007 | 12:13
Bei einbrechender Dämmerung ist mit Dunkelheit zurechen. Man man.Herr Bamter
Laraam 12.07.2007 | 13:03
Hallo, vielen dank für Ihre Antwort. Das hört sich doch erst einmal nicht negativ an. Gibt es Ihres Wissens auch die Möglichkeit die Maßnahme "mediz.-berufl. REHA" auch ambulant durchzuführen. Ich habe eine Partnerin, die noch studiert und einen 6 Monate alten Sohn zu hause. Es war schon in den 7 Wochen der mediz. Reha problematisch, wenn ich noch einmal weg muss, wäre das leider nicht ganz einfach. In einer Klinik, u.U. weit weg von zu hause untergebracht zu sein ist schon etwas anderes, als nach einem 8-stunden Arbeitstag am Abend zu hause zu sein und meiner Partnerin unter die Arme greifen zu können. Verstehe ich es richtig, dass es in der "Vormaßnahme" dann in erster Linie darum geht zu gucken, für welche Berufe ich gesundheitlich geeignet bin, bzw. bis zu welchem Grad ich belastbar bin? Dann müsste die Frage ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben indiziert sind, d.h. mir zustehen ja bereits für mich positiv beantwortet sein. Die Ablehnung meines entsprechenden Antrages wurde seinerzeit damit begründet, dass meine Erwerbsfähigkeit nicht erhebllich geminder oder zumindest erheblich gefährdet ist. Soweit mein diesbezüglicher Widerspruch ja nun offensichtlich nicht zurückgewiesen wurde, kann ich davon ausgehe, dass, insbesondere nach dem durch die DRV beauftragten fachärztlichen Gutachten und der Entscheidung zur medizinisch-beruflichen Reha, eine Gefährdung meiner Erwerbsfähigkeit doch vorliegt? Die Frage, die mich brennend interessiert ist, ob es in der medizinisch-beruflichen REHA darum geht festzustellen, für welchen Beruf ich überhaupt geeignet bin, oder ob es immer noch darum geht, ob eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit grundsätzlich besteht.. Grüße Lara
Laraam 12.07.2007 | 13:12
Hallo, vielen Dank für Ihren Beitrag. Leider habe ich nicht wirklich verstanden, was Sie damit zum Ausdruck bringen möchten, was nicht böse gemeint ist! Ist die REHA-Fachberatung dazu da mich über eine von der DRV in die Wege geleitete Maßnahme zu informieren? Der DRV liegen ein Abschlussbericht einer Klinik zur medizinischen Rehabilitation vor und ein nach meinem Widerspruch durch sie in Auftrag gegebenes fachärztliches Gutachten. Ich gehe also davon aus, dass die DRV nun wissen sollte, was sie tut und aufgrund der Vielzahl der vorliegenden Informationen durchaus in der Lage war, die "auf den Einzelfall bezogene Notwendigkeit, die zur Realisierung des Teilhabeziels geeigneten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben" zu prüfen und zu beachten. Am Ende steht nunmehr ein "Vorschlag" zur medizinisch-beruflichen Reha, was soll da an dieser Stelle eine Beratung für einen Nutzen haben? Lara
Schadeam 12.07.2007 | 13:58
Liebe Lara, dass Sie um "eine Reha / Teilhabe" kämpfen, wissen wir jetzt alle. In dem vom Experten vorgeschlagenen Gespräch wird es v.a. darum gehen, konkrete Schritte und Ziele festzulegen. Denn mit der Bewilligung haben Sie noch nichts in der Hand. Wichtig ist doch, was Sie arbeiten können und wollen und welche künftigen Jobs Sie anstreben. Da gibt es Bürokurse, komplette Berufsausbildungen und zwar betrieblich oder internatsmäßig, da wären Einarbeitungszuschüsse, technische Hilfsmittel und vieles mehr denkbar. Das alles umfasst Teilhabe! Und wofür Sie sich eignen und was Sie wollen, darüber haben Sie noch gar nichts geschrieben - genau das muss im Einzelfall vor Ort abgesprochen werden. Denn je klarer Ihre Vorstellungen um so klarer sind die möglichen Wege vorgezeichnet. Und um so größer ist die Chance das zu verwirklichen. (und über all das wurde bislang möglicherweise gar nicht gesprochen?)
Laraam 12.07.2007 | 14:16
Hallo Schade, sind genau das die Dinge, die ich dann i.R. einer medizinisch-beruflichen Reha besprechen kann?
Schadeam 12.07.2007 | 14:34
möglicherweise ja, aber genau das besprechen Sie bitte konkret mit der REHA Abteilung Ihres RV Trägers (z.B. dem REHA Fachberater), bzw. mit den Fachleuten vor Ort. Da kann Ihnen dieses Forum nicht konkret weiterhelfen. Wir kennen weder Sie noch Ihre Situation...
Laraam 12.07.2007 | 15:23
Aye, aye Sir. Ein Forum dient ja auch nicht dazu Fragen zu stellen, die man übrigens nicht lesen muss, wenn sie nerven
Genervteram 12.07.2007 | 15:19
Nun ist es aber gut !!
Genervteram 12.07.2007 | 16:05
Fragen stellen dürfen Sie so viele wie Sie wollen. Aber bitte nicht X mal die Gleichen !
dildoam 12.07.2007 | 18:39
und gehört sofort Berentet... auf Dauer... dildo
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026