Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Franz,
in einem Antragsverfahren für eine Erwerbsminderungsrente wird vordergründig Ihr Gesundheitszustand begutachtet. In dieser Abhängigkeit wird dann die Entscheidung über die Rentenart (volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente) getroffen.
Sofern Ihnen eine volle Erwerbsminderungsrente zugesprochen wurde, geht man davon aus, dass Ihre Erwerbsfähigkeit unter 3 täglich liegt. Sollten Sie nun eine regelmäßige Beschäftigung von 4 Stunden täglich ausüben, kann es sein, dass Ihnen „nur“ noch die teilweise Erwerbsminderungsrente zusteht. Dies ist jedoch eine Einzelfallentscheidung der Sachbearbeitung.
Wenn Sie also regelmäßig mehr als 3 Stunden täglich einer Beschäftigung nachgehen, ist es zu empfehlen, dass Sie dies Ihrer Sachbearbeitung mitteilen.
Sobald Ihr Arbeitsverhältnis tatsächlich endet, fällt auch der aktuell berücksichtigte Hinzuverdienst weg und die Rente kann u.U. in voller Höhe ausgezahlt werden.
Sofern Sie mit der Entscheidung der Rentenversicherung nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen und Ihre aktuelle Situation zu erläutern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
12/64(...)Nachtrag/Nachfrage: Geburtsdatum? Gruß w.
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