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Experten-Antwort

Antrag teilw. Erwerbsminderungsrente nun volle EMR

von Franz17.08.2021 | 09:03
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, im Februar fragte ich hier im Forum, wie explizit eine Teilweise EMR zu beantragen wäre: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/antrag-… Ich folgte also dem Rat und vereinbarte mit meinem AG ab März eine Teilzeit von 20 Stunden/ Woche also 4 Stunden pro Tag. Leichte Bürotätigkeit (Öffentl. Dienst). Im Antragsverfahren fragte die DRV meinen AG zum Arbeitsverhältnis (AV) ab und erfuhr so, dass ich unbefristet 4 Stunden am Tag einer leichten Büroarbeit nachgehe und mein AV endet, wenn ich eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente erhalte. Nun erhielt ich den Bescheid für eine unbefristete volle EMR. Die Rente steht wegen der Höhe des Hinzuverdienstes nur teilweise zu, heisst, ich bekomme nur die Hälfte. In der Konsequenz verliere ich nun den Arbeitsplatz. War die DRV so vorausschauend, dass falls es mir wieder schlechter geht, sie sich ein Antragsverfahren auf eine volle EMR spart und hat mir eine "verklausulierte" teilweise EMR zugestanden und nur nicht bedacht, dass ich meinen Job verliere? Oder könnte ich auch 4 Stunden arbeiten, da ja die DRV weiss, dass ich schon ein halbes Jahr 4 Stunden pro Tag gearbeitet habe? Kann über diesen Weg eine teilweise EMR forciert werden oder sollte dies im Rahmen eines Widerspruchs gelöst werden? Es ist mir unerklärlich, warum die DRV so am Willen des Antragstellers vorbei entscheidet, ohne Nachfrage, was man sich dabei gedacht hat. Ein hoffe, dass ich in einem Gespräch meinen AG überzeugen kann, mich auch 2,5 Stunden pro Tag weiter zu beschäftigen. Vielen Dank für hilfreiche Hinweise und Tips. VG Franz

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.08.2021 | 10:39

Hallo Franz,

in einem Antragsverfahren für eine Erwerbsminderungsrente wird vordergründig Ihr Gesundheitszustand begutachtet. In dieser Abhängigkeit wird dann die Entscheidung über die Rentenart (volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente) getroffen.

Sofern Ihnen eine volle Erwerbsminderungsrente zugesprochen wurde, geht man davon aus, dass Ihre Erwerbsfähigkeit unter 3 täglich liegt. Sollten Sie nun eine regelmäßige Beschäftigung von 4 Stunden täglich ausüben, kann es sein, dass Ihnen „nur“ noch die teilweise Erwerbsminderungsrente zusteht. Dies ist jedoch eine Einzelfallentscheidung der Sachbearbeitung.

Wenn Sie also regelmäßig mehr als 3 Stunden täglich einer Beschäftigung nachgehen, ist es zu empfehlen, dass Sie dies Ihrer Sachbearbeitung mitteilen.

Sobald Ihr Arbeitsverhältnis tatsächlich endet, fällt auch der aktuell berücksichtigte Hinzuverdienst weg und die Rente kann u.U. in voller Höhe ausgezahlt werden.

Sofern Sie mit der Entscheidung der Rentenversicherung nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen und Ihre aktuelle Situation zu erläutern.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

15 Antworten

Ich fasse esam 17.08.2021 | 11:21
Ganz genau so ist es. Finden Sie sich damit ab, dass manche Menschen arbeiten wollen, in dem Umfang wie sie es können, und unglaublicherweise vielleicht sogar Freude dabei empfinden. Was andere tun oder lassen, bekommen oder nicht bekommen spielt dabei keine Rolle.
Ichfassesnichtam 17.08.2021 | 11:09
Andere kämpfen jahrelang um eine EMR und hier bekommt jemand die volle hintergeworfen und dann ist es auch nicht gut.
Peter T. am 17.08.2021 | 15:28
Ich finde es sehr gut, dass Sie weiter arbeiten (wollen). Sind Sie denn schwerbehindert? Falls ja, können Sie von heute auf morgen eine Arbeitszeitreduzierung fordern, mit dem Ziel unter 3 Stunden täglich zu kommen. Dann wird auch nicht die Stelle beendet (gibt dazu ein BAG Urteil). Vielleicht reicht auch ein Minijob oder was halt bei täglich z. B. 2,5 Stunden heraus kommt, zu der vollen EM. Dann kommen Sie auch auch noch etwas heraus. Ich frage mich auch immer, was die Leute an der vollen EM so toll sein soll, wenn man dadurch nicht mehr arbeiten kann und so auch die wichtigen Kontakte verloren gehen und die Anerkennung ect ect.
W°lfgangam 17.08.2021 | 19:40
Hallo Franz, ist leider 'Schicksal' im ÖD/TARIFVERTAG! *), dass der Wille 'nur' eine teilweise EM-Rente haben zu wollen (kann gar nicht beantragt werden) durch den Rentenantrag/die soz.-med. Feststellung dann ausgehebelt wird = ist voll EM, die DRV kümmern arbeitsrechtliche Vereinbarungen im Vorfeld herzlich wenig - die schaut nur auf Ihren Antrag und die noch mögliche Erwerbsfähigkeit. *) wenn Sie Ihr AR in Ihrem Job für 'wertvoll' hält, kann er natürlich Ihr Beschäftigungsverhältnis neu vereinbaren/fortsetzen, und Sie erhalten quasi die halbe Rente + Gehalt im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze. Kenne allerdings nur KollegInnen, denen nur eine befristeter volle EM-Rente bewilligt worden ist, was tarifvertraglich einen entscheidenden Hauch anders aussieht. Personalrat /Gewerkschaft /Schwerbehindertenvertretung einschalten, mehr geht nicht. Gruß w.
Frank Bauer am 17.08.2021 | 20:14
Zitat von Peter T. anzeigen
Das kommt im Einzelfall darauf an, was noch geht und was nicht. Nicht jeder hat noch ein entsprechendes Leistungsvermögen. Ich könnte es nicht, aber Sie haben recht, wo noch was geht, sollte dieses möglich sein. Vielleicht sollte der Gesetzgeber das mal überdenken und eine explizite Rentenbeantragung einführen. Dann kann man im Antrag angeben, ob teilweise oder volle Rente angestrebt wird, vielleicht erleichtert das einiges.
KSCam 17.08.2021 | 20:48
Na ja, so ganz überraschend kann ja die Rentenentscheidung nicht gekommen sein - sie entspricht der Aussage in der Reha, dass Sie unter 3 Stunden arbeiten können. Das hatten Sie im Februar so geschrieben. So gesehen sind sich DRV und Reha Arzt ziemlich einig gewesen. Ob es geschickt war die Arbeitszeit vor der Rentenentscheidung zu verändern ist die nächste Frage. Versierte Berater hätten Ihnen möglicherweise geraten dies erst dann zu tun, wenn wirklich eine halbe Rente bewilligt wurde. Mit der Reha Entscheidung stand zumindest zu befürchten dass es die volle Rente werden wird. Mit dem AG sollten Sie reden; ob und wie er Sie einsetzen kann und will steht nicht im Verantwortungsbereich der DRV. Wenn der sich auf den Tarifvertrag beruft ist er im Recht. Ob er wirklich das Risiko eingehen will einen voll Erwerbsgeminderten halbtags einzusetzen, wird sich eine Personalabteilung gut überlegen, die könnten ja in Teufels Küche kommen...... Und wenn Sie keinen Lohn mehr bekommen, bekommen Sie wenigstens die volle Rente.
Franzam 17.08.2021 | 21:13
(...)
Nachtrag/Nachfrage: Geburtsdatum? Gruß w.
12/64
Röhricham 18.08.2021 | 05:23
Tut das Not, dass das hier so rumoxidiert?
Tjaam 18.08.2021 | 18:13
Zitat von KSC anzeigen
Sehe den Zusammenhang nicht. Der bisherige Arbeitsvertrag laut Tarifvertrag wahrscheinlich hinfällig, da ist doch ganz egal, wie die vereinbarte Arbeitszeit ist. Im Antrag zur Rente muss man angeben, wieviele Stunden Arbeit man sich zutraut. Wenn das ignoriert wird, dann wird sicherlich auch die derzeitige Arbeitszeit ignoriert... Warum dem Fragenden jetzt einreden wollen, er hätte einen Fehler gemacht??? Ich würde mir an Ihrer Stelle überlegen, ob der involvierte Sachbearbeiter nicht vielleicht recht hat mit seiner Einschätzung. Vielleicht können Sie sich mit der vollen Rente anfreunden, und dann dazu einen unanstrengenden Nebenjob suchen (beim derzeitigen oder anderen Arbeitgeber). Oder, da wohl leider jeder neue Job einen niedrigeren Stundenlohn hat als der bisherige: Evtl können Sie Widerspruch einreichen, mit Hinweis auf den zusätzlichen, krankmachenden Stress bei der notwendigen Suche einer neuen Arbeit.
KSCam 18.08.2021 | 18:24
War ein allgemeiner Hinweis; der Zusammenhang ist folgender: Habe schon Fälle erlebt dass dre Arbeitnehmer in Erwartung der sicheren Teirente seinen Vollzeitjob reduziert hat, dann hat die DRV die Rente abgelehnt, der AN ging zur Personalabteilung und wollte wieder ganztags arbeiten.....Antwort: Sie haben doch vor Wochen die Teilzeit gewünscht, momentan haben wir keine Vollzeitstellen. Wäre im Sport das klassische Eigentor gewesen, und das sogar ohne vom Gegenspieler bedrängt gewesen zu sein. Deshalb hätte ich damals zu @Franz gesagt er solle warten bis die Rente entschieden ist.
W°lfgangam 18.08.2021 | 19:25
Sorry Franz, nein, war nur ein Gedanke, wie weit Sie noch von der ersten Altersrente entfernt sind - hier bei GdB mind. 50, aber bei Ihnen ab Alter 62 erst möglich - und wie lange Sie das 'überbrücken' könnten + zulässigem Hinzuverdienst aus einer weiteren Berufstätigkeit, also Altersrente erst ab 01.01.2027 möglich ...ein langer Weg bis dahin: möglich wäre Krankengeld für 1,5 Jahre + ALG für 2 Jahre = reicht nicht bis zur Altersrente. Im Grunde bringt Ihnen diese Überlegung auch nichts, wenn Sie kein höheres Einkommen nach Wegfall des Arbeitsplatzes haben ... Damit kann Sie Ihr AG leider - nach den tarifvertraglichen Regelungen - aus dem Arbeitsverhältnis entlassen/müssen. Wie oben schon erwähnt, der AG kann auch anders das Arbeitsverhältnis neu gestalten ...wenn er Sie 'lieb hat/braucht' - die Realität sieht dann oft/leider anders aus. ABER: da Sie als voll EM eingestuft worden sind (zudem eine spätere Altersrente grundsätzlich nicht höher/kleiner ausfällt), können Sie in jedem neuen Arbeitsverhältnis im Rahmen der Hinzuverdienstmöglichkeiten die finanziellen Einkommensmöglichkeiten ausreizen ...leider auch nur eine *Traumwelt für die meisten. Sie hätten es gern positiver dargestellt – geht leider nicht ... Gruß w.
Franzam 20.08.2021 | 08:50
Vielen Dank an dieser Stelle an Alle für die Infos und Tipps. VG Franz
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