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Experten-Antwort

Antrag volle Erwerbsminderungsrente

von Steinbeck16.07.2016 | 16:14
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4 Antworten

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Ich bin unbefristet teilweise erwerbsgemindert. Da ich krankheitsbedingt lange AU-Zeiten habe, fordert mich der Arbeitgeber auf, einen Antrag auf volle Erwerbsminderung zu stellen, nach §33 TVÖD. Dies ist rechtlich o.k. Nur fordert er mich zudem auf, ihm eine Kopie des Antrags innerhalb einer Frist vorzulegen, hat er dazu das Recht bzw. was ist dafür die rechtliche Grundlage?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte Frau/geehrter Herr Steinbeck,

hierbei handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Frage, die aus rentenrechtlicher Sicht nicht beantwortet werden kann.

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3 Antworten

Herz1952am 16.07.2016 | 16:35
So wie Sie es schildern dürfte er das tun (Tarifvertrag). Wenn er Ihnen eine Frist setzt, müsste dies auch im TV drinstehen. Allerdings können Sie eigentlich nur einen Antrag auf Erwerbsminderung stellen. Ob diese dann auf volle EM lautet, oder sogar Arbeitsmarktrente ist eine andere Sache. Allerdings könnte juristisch Ihr Arbeitgeber evtl. auch das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund wegen Krankheit kündigen. Dies müsste allerdings auch unter den Kündigungsbedingungen im TV stehen. Es könnte auch sein, dass er Ihren Arbeitsplatz neu besetzen muß, keine andere Beschäftigungsmöglichkeit hat, oder Sie den Arbeitsvertrag aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erfüllen können. Das betrifft jedoch das Arbeitsrecht/Tarifvertrag und nicht die Rentenversicherung.
Nahlaam 16.07.2016 | 17:32
Eine Kopie des Antrages zu verlangen, gibt es nach meiner Info im TVÖD keine Grundlage. Es geht ihm da mehr darum, dass Sie mit der Kopie nachweisen, dass Sie die Antragstellung nicht "schuldhaft" verzögern (gemäß § 33 TVÖD Abs. 4). Dies ist aber mit dem Nachweis der Antragstellung z.B. durch Einlieferungsnachweis (Einschreibebestätigung) auch getan. Sie brauchen ihm nicht eine Kopie des eigentlichen Antrags vorlegen. Und - wie schon geschrieben - Sie können nur einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, ob sie diese dann als volle EM-Rente erhalten, prüft die DRV nach Antragstellung.
W*lfgangam 16.07.2016 | 21:44
Hallo Steinbeck, achja? Nach http://www.vka.de/media/exe/1/22223c3d317fb7dcb2560bec5a594580/0… ...§ 33 sehe ich für den Arbeitgeber keine Möglichkeit, Sie irgendwie 'aufzufordern', einen EM-Antrag zu stellen. Er kann seine Rechte daraus (§ 33) wahrnehmen, Sie die ihrigen. Da Sie bereits eine unbefristete teilweise EMRT erhalten, muss das doch schon folgevertraglich geregelt worden sein ... Sie können sich einen Anwalt mit arbeitsrechtlichen Kenntnissen suchen oder erst den 'seichten' Weg gehen, im/dem Arbeitgeber lediglich die Bestätigung über einen EM-Antrag vorlegen - dazu reicht zunächst ein Termin nicht besonderes zeitnah und die dazu erstellte Bestätigung der EM-Beantragung. Der Inhalt des Rentenantrages selbst geht ihn schlicht nichts an! Haben Sie einen Personalrat und/oder eine Schwerbehindertenbeauftragte im Betrieb/in Ihrer Stadt? Gruß w.
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