Hallo Ani,
Fragen Sie unbedingt zu erst nach dem Sachstand, und warum bis jetzt noch nicht entschieden werden konnte. Hilfsweise und für den Fall, dass die Rente nicht mehr weitergezahlt wird, sollten Sie im Rahmen der „Nahtlosigkeitsregel“ bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, bis die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers vorliegt.