Hallo User Ulli,
Sie haben geschrieben, dass Ihnen die Leistungen dem Grunde nach bereits bewilligt wurden. Wenn Sie einen Bescheid erhalten haben, können Sie ggfs. noch Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen, da auf Ihre Belange nicht eingegangen wurde.
Sollten Sie noch keinen Bescheid bekommen haben, versuchen Sie es ein letztes Mal über den telefonischen Weg oder ggfs. auch per Mail. Wenn dies zu keinem Erfolg führt, können Sie, als allerletzten Ausweg, eine Beschwerde an die Geschäftsführung des zuständigen Rentenversicherungsträgers einlegen. Dafür ist kein Rechtsanwalt notwendig.