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Experten-Antwort

Antrag Witwenrente Social Security /USA

von Caroline07.11.2021 | 18:59
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7 Antworten

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Mein Mann ist im Juni 21 verstorben. Er hat eine Deutsche Rente sowie eine Rente aus den USA bezogen. Die Bearbeitung der deutschen Rente - die leider nur der geringere Teil des Einkommens ist - hat gut funktioniert. Gleichzeitig wurde ein Antrag auf Hinterbliebenenrente aus dem Ausland gestellt.(USA).Die Deutsche Rentenversicherung hat mir eine Bestätigung über die Weiterleitung an die zuständige ausländische Stelle gesandt. Hier geschieht jedoch gar nichts, für eine Nachfrage ist niemand erreichbar. wer kann mir da weiterhelfen. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Caroline,

ergänzend zu dem Link noch der Hinweis, dass Sie die Möglichkeit haben sich über die zuständige Sachbearbeitung der DRV an den Rentenversicherungsträger der USA wenden können. Bei Zuständigkeit des Bundesträgers ist das die DRV Bund, bei Zuständigkeit des Regionalträgers ist das die DRV Nord. Wer zuständig ist sehen Sie anhand der bereits vorliegenden Bescheide bzw. wird auf Nachfrage mitgeteilt. Wir hoffen, dass Sie auf dem Weg dann rasch Nachricht aus den USA erhalten und es zur Zahlung einer Witwenrente kommt.

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6 Antworten

P.S.am 07.11.2021 | 19:05
Die Deutsche Rentenversicherung wird Ihnen diesbezüglich helfen können. Da müssen Sie sich schon an den amerikanischen Rententräger wenden. Kontaktadressen finden Sie in folgender Broschüre: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Carolineam 12.11.2021 | 13:20
Sehr geehrter Experte, danke für Ihre Antwort, ich habe eine Mail an die DRV in Berlin gesandt, mit der Bitte um Vermittlung zum Rententräger der USA. Umgehend habe ich einen Anruf erhalten, dass man die Daten lediglich weiterleitet und dann nicht mehr zuständig ist, also nichts mehr für mich tun kann. Was nun? Können Sie mir nochmals raten. Danke
Carolineam 12.11.2021 | 13:29
Der ist aber leider nicht erreichbar. Am Telefon läuft lediglich ein Band und per Mail erhalte ich keine Antwort.
P.S.am 12.11.2021 | 13:24
Zitat von Caroline anzeigen
Wie ich Ihnen schon in der ersten Antwort mitgeteilt habe. Sie können sich direkt an den amerikanischen Rententräger wenden. Die Kontaktadressen finden Sie in der verlinkten Broschüre. Auch die hier tätigen Experten sind nicht immer fehlerfrei und kennen auch leider nicht immer den Praxisablauf.
W°lfgangam 12.11.2021 | 17:29
Hallo Caroline, hier zeigt sich, wie andere Länder zustehende Leistungen prüfen und 'zeitnah' bewilligen können (in D geht ja angeblich alles sooo langsam ;-)). Die DRV ist da mit weiterer Einflussnahme außen vor (Antragsweiterleitung erfolgt, Verpflichtung aus dem 2-seitigem Abkommen erfüllt), auch wenn sich Ami-Land wie ein 'Schwellenland' in der bürokratischen Bearbeitung eigener/Ihrer Leistungsansprüche verhält. Das können Sie nur selbst weiterverfolgen, sich ggf. anwaltliche Unterstützung sichern, um schneller an diese Leistung zu kommen ...was nur sinnvoll wäre, wenn Sie einen finden, der sich im zwischenstaatlichen Rentenrecht auskennt/der Social Security wirksam Beine machen könnte. Gruß w.
Carolineam 12.11.2021 | 18:13
Danke
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