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Experten-Antwort

Antragsablauf möglich? Rentenantrag + Gründungszuschuss

von habnefrage19.04.2011 | 09:06
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5 Antworten

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Guten Tag. Ich habe folgende Frage. Möchte einen Rentenantrag stellen, da ich gesundheitlich angeschlagen bin. Kann aber noch Teilzeit arbeiten. Deshalb möchte ich a) einen Antrag auf Rente stellen (teilw. EM-Rente als Ziel) und b) über das Arbeitsamt den Gründungszuschuss stellen (Voraussetzungen erfülle ich) Über den Gründungszuschuss wäre ich ja 9 Monate abgesichert (9 Monate ALG1. Auch würe ich mich kranken- und arbeitslosen versichern). Mit der Selbständigkeit könnte ich dann meine Zeit selbst einteilen und testen, ob es zum Leben (neben teilw. EM-Rente) reichen wird. Die Selbständigkeit werde ich auf meine gesundh. Problemen ausrichten. Da ja die Bearbeitungszeit für eine EM-Rente sicher 9 Monate dauern wird, könnte ich also während dieser Zeit den Gründungzuschuss erhalten. Nach den 9 Monaten könnte dann die teilw. EM-Rente eintreffen und ich mein Gewerbe ohne Gründungszuschuss weiterführen. Versteht Ihr mein Problem/Überlegung? Würde mein Gründungszuschuss/Selbständigkeit bei der Rentenbearbeitung zu Problemen führen? Oder hat das keinerlei Einfluss??? PS: Ich bin seit über 25 Jahre pflichtversichert! Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo habnefrage,

also

- erstens wird die DRV im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Ihren Antrag auf Gründungszuschuss wahrscheinlich zuständig sein

- zweitens können Sie selbstverständlich den Antrag auf EM-Rente auf teilweise EM beschränken

- drittens dauert die Bearbeitungszeit in der Regel nicht über 3 Jahre.

Sie sollten sich jedoch im Klaren darüber sein, dass EM-Rente und arbeiten können und wollen sich beißt. Im Streitfall wird man Ihnen eventuell sagen, dass die Tätigkeit, die Sie vielleicht 5 Stunden am Tag machen können, auch 6 Stunden am Tag möglich ist. Aber das ist eine ärztliche Würdigung.

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4 Antworten

Schadeam 19.04.2011 | 12:30
was ist eigentlich die Frage? Wer hier soll wissen wie lange das Rentenverfahren dauert? Wer soll wissen wie der Amtsarzt die Situation beurteilt - einerseits will man in Rente / andererseits strebt man eine Existenzgründung an? Da kann viel passieren!
-_-am 19.04.2011 | 17:46
Wenn Sie einen Rentenantrag stellen, wird in aller Regel innerhalb 3 Monaten darüber entschieden. Längere Bearbeitungszeiten sind eher selten. Eine Einschränkung des Antrags auf "teilweise Erwerbsminderung" ist nicht möglich. Die gewährte Rente hängt u. a. von der ärztlichen Beurteilung des Leistungsvermögens ab. Zum übrigen Teil Ihrer Frage müssen Sie sich an die Agentur für Arbeit wenden.
???am 20.04.2011 | 08:26
So wie Sie die Angelegenheit schildern, ist es auch möglich, dass die AfA auf die Idee kommt, dass die DRV für den Gründungszuschuss zuständig ist (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben). Nur so als Hinweis.
egalam 20.04.2011 | 09:32
ein Antrag auf eine em rente kann sehr wohl 9 monate dauern
Deutsche Rentenversicherung
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