Entscheidend für die Festlegung des Antragsdatums ist das Eingangsdatum beim Rehabilitationsträger. Bei einer Antragstellung über die gesetzlich Krankenkasse kommt es darauf an, ob der Antrag tatsächlich bei der Krankenkasse als erstangegangener Rehabilitationsträger eingegangen ist und der Antrag über eine formelle Weiterleitung an die gesetzliche Rentenversicherung weitergeleitet wurde. In diesem Fall ist das Eingangsdatum bei der Krankenkasse als Antragsdatum zu werten. Rehabilitationsanträge ohne Eingangsstempel der Krankenkasse und ohne dortige Prüfung der Zuständigkeit und folglich ohne formelle Weiterleitung an den Rentenversicherungsträger führen zu einem Antragsdatum mit Eingang beim Rentenversicherungsträger, da hier der aufnehmende Träger lediglich als Bote und nicht als Rehabilitationsträger fungiert. Das Datum des Ausfüllens Ihres Antrages bei Ihnen zu Hause hat keine Bedeutung für die Festlegung des Antragsdatums.
Die Antwort haben Sie schon erhalten. Das Datum der Rehaantragstellung, gilt auch als Datum der Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente.
Siehe § 116 Abs. 2 SGB VI.
Hallo
Was soll das mit dem Paragraphen???
Was soll das mit dem Datum???
Irgendwie nichts verstanden???
Es geht Uwe wohl einzig und allein wegen dem antragsdatum!!!!
Das Datum bei Antrag ausfüllen oder der Eingang bei der Rentenversicherung!!!!
Wann zählt das antragsdatum?
Was soll das mit dem Paragraphen??? Darum Was soll das mit dem Datum??? Darum Irgendwie nichts verstanden??? Darum Irgentetwas nicht verstanden. Antragsdatum zählt mit Antrag.Die Antwort haben Sie schon erhalten. Das Datum der Rehaantragstellung, gilt auch als Datum der Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente. Siehe § 116 Abs. 2 SGB VI.Hallo Was soll das mit dem Paragraphen??? Was soll das mit dem Datum??? Irgendwie nichts verstanden??? Es geht Uwe wohl einzig und allein wegen dem antragsdatum!!!! Das Datum bei Antrag ausfüllen oder der Eingang bei der Rentenversicherung!!!! Wann zählt das antragsdatum?
Hallo,
es geht einzig und alleine um das Antragsdatum!
Wann zählt es !!!!
Antrags-Datum zuhause am Tag des ausfüllens?
Oder am Tag des Eingangs bei der Rentenversicherung?
Da ja bekannt ist, das ab 2019 mehr Jahre angerechnet werden.
Somit eine höhere EM-Rente.
Grüße Uwe
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