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Experten-Antwort

Antragsdatum EM Rente

von ritzinussser05.04.2019 | 16:05
469 Ansichten
8 Antworten
Hallo Habe am 21.12.2018 einen Reha Antrag von meiner Krankenversicherung stellen müssen. diese Datum war der Tag an dem ich es ausgefüllt hatte. Dieser wurde von der deutschen Rentenversicherung abgelehnt mit der Begründung, keine Besserung durch Reha, Umwandlung in eine EM Rente Mir wurde aber der 02.01.2019 als Tag des Antrages von der Deutschen Rentenversicherung bestätigt. Habe heute eine Bewilligung der EM Rente von der Rentenversicherung erhalten. Aber Tag der Antragstellung 21.12.2018! Also weniger Rente. Was kann ich tun, und wie kann ich es Beweisen? Gruß Uwe

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.04.2019 | 13:42

Entscheidend für die Festlegung des Antragsdatums ist das Eingangsdatum beim Rehabilitationsträger. Bei einer Antragstellung über die gesetzlich Krankenkasse kommt es darauf an, ob der Antrag tatsächlich bei der Krankenkasse als erstangegangener Rehabilitationsträger eingegangen ist und der Antrag über eine formelle Weiterleitung an die gesetzliche Rentenversicherung weitergeleitet wurde. In diesem Fall ist das Eingangsdatum bei der Krankenkasse als Antragsdatum zu werten. Rehabilitationsanträge ohne Eingangsstempel der Krankenkasse und ohne dortige Prüfung der Zuständigkeit und folglich ohne formelle Weiterleitung an den Rentenversicherungsträger führen zu einem Antragsdatum mit Eingang beim Rentenversicherungsträger, da hier der aufnehmende Träger lediglich als Bote und nicht als Rehabilitationsträger fungiert. Das Datum des Ausfüllens Ihres Antrages bei Ihnen zu Hause hat keine Bedeutung für die Festlegung des Antragsdatums.

7 Antworten

Alles richtigam 05.04.2019 | 16:19
§ 116 Absatz 2 SGB VI
Bestands EMRam 05.04.2019 | 19:01
Willkommen im Club Ps. Bei mir war die Zurechnungszeit sogar nur bis 60. Hatte damals auch den Antrag im August 2014 gestellt wurde aber auch zurückdatiert.
DRVam 06.04.2019 | 08:43
Die Antwort haben Sie schon erhalten. Das Datum der Rehaantragstellung, gilt auch als Datum der Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente. Siehe § 116 Abs. 2 SGB VI.
ritzinusseram 06.04.2019 | 08:17
Hallo, es geht einzig und alleine um das Antragsdatum! Wann zählt es !!!! Antrags-Datum zuhause am Tag des ausfüllens? Oder am Tag des Eingangs bei der Rentenversicherung? Da ja bekannt ist, das ab 2019 mehr Jahre angerechnet werden. Somit eine höhere EM-Rente. Grüße Uwe
Vetter am 07.04.2019 | 20:18
DRV schrieb

Die Antwort haben Sie schon erhalten. Das Datum der Rehaantragstellung, gilt auch als Datum der Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente.

Siehe § 116 Abs. 2 SGB VI.

Hallo Was soll das mit dem Paragraphen??? Was soll das mit dem Datum??? Irgendwie nichts verstanden??? Es geht Uwe wohl einzig und allein wegen dem antragsdatum!!!! Das Datum bei Antrag ausfüllen oder der Eingang bei der Rentenversicherung!!!! Wann zählt das antragsdatum?
Neffeam 07.04.2019 | 22:20
Vetter schrieb

Hallo

Was soll das mit dem Paragraphen???

Was soll das mit dem Datum???

Irgendwie nichts verstanden???

Es geht Uwe wohl einzig und allein wegen dem antragsdatum!!!!

Das Datum bei Antrag ausfüllen oder der Eingang bei der Rentenversicherung!!!!

Wann zählt das antragsdatum?

Die Antwort haben Sie schon erhalten. Das Datum der Rehaantragstellung, gilt auch als Datum der Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente. Siehe § 116 Abs. 2 SGB VI.
Hallo Was soll das mit dem Paragraphen??? Was soll das mit dem Datum??? Irgendwie nichts verstanden??? Es geht Uwe wohl einzig und allein wegen dem antragsdatum!!!! Das Datum bei Antrag ausfüllen oder der Eingang bei der Rentenversicherung!!!! Wann zählt das antragsdatum?
Was soll das mit dem Paragraphen??? Darum Was soll das mit dem Datum??? Darum Irgendwie nichts verstanden??? Darum Irgentetwas nicht verstanden. Antragsdatum zählt mit Antrag.
Valentin am 07.04.2019 | 23:18
ritzinusser schrieb

Hallo,

es geht einzig und alleine um das Antragsdatum!

Wann zählt es !!!!

Antrags-Datum zuhause am Tag des ausfüllens?

Oder am Tag des Eingangs bei der Rentenversicherung?

Da ja bekannt ist, das ab 2019 mehr Jahre angerechnet werden.

Somit eine höhere EM-Rente.

Grüße Uwe

Das Antragsdatum entscheidet leider nicht allein über den Beginn einer EMR. Die RV bewilligt auf Grund vorhandener Erkrankungen /Behinderungen,ergo wird auch geschaut, seit wann diese und somit die Erwerbsminderung eingetreten ist. Wenn Sie im September erkranken und den Antrag im Januar stellen, liegt der Rentengrund und somit der Beginn in der Vergangenheit. Dabei kann es sich sogar um Jahre handeln,auch wenn das Antragsdatum sagt, da habe ich noch nichts beantragt,also soll es erst ab da zählen.
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