Eine solche Beratung rate ich auch an.
Leider zeigt aber die Erfahrung, dass gerade zu dieser Jahreszeit die Termine sehr schlecht zeitnah zu bekommen sind.
Der Antrag auf die Pflichtversicherung ist innerhalb von drei Monaten nach dem Beginn der AU zu stellen (§ 4 Abs. 4 SGB VI). Lassen Sie sich deswegen ggf. den Zeitpunkt der Terminanfrage bestätigen, wenn das nicht mehr rechtzeitig klappen sollte. Vielleicht können Sie sich mit Ihrem Beratungsersuchen auch schriftlich an Ihren RV-Träger wenden, damit sind dann alle Fristen gewahrt.