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Experten-Antwort

Antragsprobleme! G100+G110+G130! Wohin was schicken?

von tommm27.07.2011 | 12:14
41254 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Ich bräuchte bitte Hilfe! Muß lt. Kasse einen Antrag auf med. Reha stellen. Also G100 + G110. Ich selbst und meine Ärzte möchten berufl. teilhabe stellen. Also G100+G130! Problem: Mein Arzt hat das Befund-Formular gleich direkt an den Rententräger geschickt. (Ich habe keinen Antrag bis dahin eingereicht!). Rententräger hat dann gleich med. Reha draus gemacht... Meine Krankenkasse möchte die Unterlagen (eigentlich mit dem vom Arzt) von mir, und wird diesen dann an den Rententräger weiterleiten. Nun weiß ich nicht, wie ich die 2 Anträge stellen soll! 2 Kreuze auf dem Formular G100 oder 2 Formulare G100 (1x mit G110 und 1x G130). Atteste etc. jeweils angehängt. Was kann ich tun, damit wirklich auch mein Antrag "berufliche Reha also evtl. Umschulung" bearbeitet wird! Mein Ziel ist eine halbe EM-Rente, da ich Vollzeit aus gesundheitl. Gründen nicht mehr arbeiten kann. Danke Tom

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tom,

wie aus Ihrem Eintrag zu entnehmen ist, hat die Krankenkasse Sie dazu aufgefordert einen Antrag auf medizinische Leistungen zur Rehabilitation zu stellen. Wird die Leistung durch die Rentenversicherung bewilligt, erhält die Krankenkasse eine Mitteilung darüber. Den Antrag sowie die medizinischen Unterlagen müssen Sie ihr nicht übermitteln. Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) stellen möchten, füllen Sie den Antrag G100 entsprechend aus und senden Sie die Anlage G130 mit. Um Verwirrungen zu vermeiden, empfehle ich, sich auf jeden Fall mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Rentenversicherung in Verbindung zu setzen.

Freundliche Grüße

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tom,

Sie wurden durch Ihre Krankenkasse aufgefordert einen Rehabilitationsantrag zu stellen. Die Aufforderung der Krankenkasse richtet sich nach § 51 SGB V. Danach kann die Krankenkasse Sie auffordern einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung etc.) zu stellen.

Die Wahlmöglichkeit liegt nicht bei Ihrer Krankenkasse, sondern bei Ihnen als Versicherter. Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation Sie nicht weiterbringt, dann stellen Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (G100 und G103). Stellen Sie einen solchen Antrag, haben Sie der Forderung des § 51 Abs. 1 SGB V genüge getan. Die Krankenkasse kann Sie dann nicht auffordern gleichzeitig einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu stellen.

Der AUD Beleg (Formular G120) ist nur bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation von den Krankenkassen auszufüllen. Wenn Sie also eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben haben wollen, ist der AUD-Beleg entbehrlich.

Sie sollten sich zur weiteren Abklärung mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Kleiner Hinweis: Auch aus medizinischen Reha-Leistungen heraus kann die Anregung auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gegeben werden. Vielleicht machen Sie also zunächst eine medizinische Rehabilitation und daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Ihr Experte

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Tom,

Sie sollten auf keinen Fall einen Antrag auf medizinische Rehabilitation an die Krankenkasse und einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an Ihren Rentenversicherungsträger schicken.

Die Krankenkasse ist in Ihrem Fall nicht der zuständige Leistungsträger für eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation, sonst hätte man Sie nicht aufgefordert einen Reha-Antrag bei der Rentenversicherung zu stellen. Ihre Krankenkasse fungiert nur als antragsaufnehmende Stelle für Ihren Rentenversicherungsträger; sprich: Ihre Krankenkasse wird den Antrag auf medizinische Rehabilitation direkt an den Rentenversicherungsträger weiterleiten.

Jetzt ist wirklich die Zeit gekommen für ein Gespräch mit Ihrer Krankenkasse. Dort sollten Sie ganz offen über Ihre Problematik sprechen - sprich, dass Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen wollen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Ihr Experte

Expertenantwort · 4Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tom,

wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Diese kann alle Anträge auf Leistungen zur Teilhabe aufnehmen. Wie bereits vorher gesagt sollten Sie das Gespräch mit Ihrer Krankenkasse suchen.

Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass weitere Stellungnahmen unsererseits nicht mehr erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Experte

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Nixam 27.07.2011 | 12:44
Hallo tomm! Kreuzen Sie bitte "Berufliche Rehabilitation " an und senden Sie die Anträge mit allen Ihnen vorliegenden Vordrucken direkt an den RV-Träger, damit alles seine Richtigkeit hat. Die Krankenkasse braucht die Unterlagen nicht haben, sonder verzögert das Ganze nur noch. Viele Grüße Nix
tommmam 27.07.2011 | 15:06
Nachtrag: Ich muß doch von meiner Kasse den AUD Beleg ausfüllen lassen! Deshalb soll ich die kompl. Unterlagen der Kasse schicken. Diese leitet diese dann dem Rententräger weiter. Wenn ich die G100+G130 Unterlagen gleich dem Rententräger schicke, hab ich den AUD Beleg nicht. Oder brauche ich diesen nicht? Und: Ich muß ja lt. Kasse eine med. Reha beantragen! Also G100+G110. Ich würde also G100+G110 der Kasse und G100+G130 dem Rententräger schicken. Richtig???? Danke
tommmam 27.07.2011 | 15:33
Vielen lieben Dank für die guten Tips. Aber eine Frage hätte ich noch. Was passiert, wenn ich der kasse den Antrag zur med. Reha und dem Rententräger zur berufl. Reha schicke? Also jeweils G100+G110 bzw. G130. Attest würden beiden Anträgen beiliegen. Ist dann mein Antrag ungültig? Ich möchten nicht Probleme mit meiner Kasse bekomme (auch wenn ich im Recht bin). Auch möchte ich nicht den Eindruck erwecken, keine med. Reha zu wollen. Doch hab ich schon zig hinter mir! Deshalb brauche ich gleich eine berufliche Reha oder gar eine Rente (Teilrente). Darf ich also der Kasse und dem Rententräger jeweils einen Antrag schicken??? Danke!!!! Tom
tomam 28.07.2011 | 09:03
Hallo. Wenn ich den Antrag gleich zum Rententräger schicke, weiß ja die Kasse nicht, dass ich den Zeitraum zur Abgabe eingehalten habe! Ich muß doch bis zum 10.8.11 einen Antrag einreichen. Bekomme ich dadurch keine Probleme von der Kasse? danke tom
--//--am 28.07.2011 | 10:03
Bitten Sie den Sachbearbeiter der DRV, der KK schriftlich zu bestätigen, dass Sie den Reha-Antrag am ..... gestellt haben. Das reicht aus. Die KK kann sich ja auch mit dem RV-Träger in Verbindung setzen und dort nachfragen, ob der Antrag gestellt wurde. Passiert täglich hunderte Male.
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