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Experten-Antwort

Antragstellung abgewiesen

von Wenig22.11.2012 | 12:02
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag ! Ich bin von meiner Krankenkasse auf einen Rentenantrag (umdeutung) verwiesen wurde. Die Frist läuft in den nächsten 6 Wochen aus. Habe mich an die Beratungsstelle der DRV Mitteldeutschland in meiner Nähe gewandt. Diese sagten für Fälle der DRV Bund sind Sie nicht zuständig. Das Problem ist ich finde hier im Umkreis keine Beratungsstelle der DRV Bund. Das sind immer welche von der DRV Mitteldeutschland. Bei einem Anruf bei meiner Rentenversicherung sagte man mir das diese Beratungsstellen, auch für mich zuständig wären, und auch Geld dafür bekommen würden Versicherte der DRV Bund zu beraten. Was stimmt denn jetzt ? Habe Angst wenn ich wieder dort vorspreche, wieder weggeschickt zu werden, und dann bekomme ich kein Krankengeld mehr !

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wenig,

Sie können Ihren Antrag in jeder Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung bundesweit stellen.

Ausnahmen gibt es nur sehr selten, wenn

z. B. etwa Belange der knappschaftlichen Rentenversicherung zu klären wären und dies nicht in einer normalen Rentenservice-Stelle abgedeckt werden kann.

Somit dürfte auch eine Dienstelle der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland Ihr Anliegen/Ihren Antrag grundsätzlich aufnehmen können und anschließend zur weiteren Bearbeitung an die Deutsche Rentenversicherung Bund weiterleiten können.

Wir empfehlen eine Terminvereinbarung mit einer regionalen Renten-Servicestelle in Ihrer Nähe.

Zur Wahrung Ihrer Antragsfrist könnten Sie Ihren Rentenversicherungsträger auch formlos selbst anschreiben und den Antrag damit schriftlich stellen und den formgerechten Antrag (Formulare) später nachholen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

öhaam 22.11.2012 | 16:55
Gehen Sie auf Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung; wenn Sie einen vernünftigen Bürgermeister haben wird sich dort jemand zuständig fühlen, Ihren Antrag mit Ihnen zu erledigen! (Ich hoffe, dass bei der Gemeinde nicht auch schon wieder alles seinen sozialistischen Gang geht, wie offenbar bei der örtlichen DRV!)
egal (der erste)am 22.11.2012 | 19:39
Das kann ich mir nicht so richtig vorstellen, weil das Beratungsstellennetz der DRV Bund im Zuständigkeitsberecih der DRV Mitteldeutschland meines Wissens nach von dieser übernommen wurde und somit gar keine Beratungsstellen der DRV BUnd mehr dort existieren. Für den Fall dass ich mich irre, um welchen Ort handelt es sich bei Ihnen? nur so aus Neugier...
.am 23.11.2012 | 08:47
Da hat Ihnen jemand eine falsche Auskunft erteilt oder sie nicht richtig verstanden. Selbstverständlich hat die DRV Mitteldeutschland auch Versicherte der DRV Bund zu beraten.
arniam 24.11.2012 | 14:34
Hallo, meines erachtens kann die KK Sie nicht zwingen einen Rentenantrag zu stellen. Sollte eine Umdeutung nach 116 nötig sein werden Sie von der RV benachrichtigt um einen formalen EW-Antrag zu stellen. Dass Kg geht wenn Sie AU aus Reha entlassen wurden weiter bis es erschöpft ist, oder Rente bewilligt wurde. Gruß Arni
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