Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Wenig,
Sie können Ihren Antrag in jeder Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung bundesweit stellen.
Ausnahmen gibt es nur sehr selten, wenn
z. B. etwa Belange der knappschaftlichen Rentenversicherung zu klären wären und dies nicht in einer normalen Rentenservice-Stelle abgedeckt werden kann.
Somit dürfte auch eine Dienstelle der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland Ihr Anliegen/Ihren Antrag grundsätzlich aufnehmen können und anschließend zur weiteren Bearbeitung an die Deutsche Rentenversicherung Bund weiterleiten können.
Wir empfehlen eine Terminvereinbarung mit einer regionalen Renten-Servicestelle in Ihrer Nähe.
Zur Wahrung Ihrer Antragsfrist könnten Sie Ihren Rentenversicherungsträger auch formlos selbst anschreiben und den Antrag damit schriftlich stellen und den formgerechten Antrag (Formulare) später nachholen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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