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Experten-Antwort

Antragstellung Rente für langjährig Versicherte ohne Abschlag ab 01.07.2014

von wie jetzt?07.04.2014 | 17:38
1734 Ansichten
9 Antworten

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Ich werde im Mai das 63. Lj. vollenden. Man soll die Rente gut 3 Monate vor dem Rentenbeginn beantragen. Jetzt gibt es natürlich noch keine passenden Formulare bei der DRV Bund. Welches ist der geschickteste Weg um möglichst zeitnah in den Genuss der dann hoffentlich beschlossenen Rente zu kommen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie könnten bereits jetzt mit den aktuellen Formularen (mit einem zusätzlichen formlosen Vermerk) die Rente beantragen.

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8 Antworten

Michlam 07.04.2014 | 17:52
Hallo, mir geht es ebenfalls gleich und kein Mensch kann sagen, wie und wann dieses Gesetz nun beschlossen wird. Von der Gewerkschaft bekam ich die Auskunft im Mai nochmals anzufragen, da man bis dahin sicherlich mehr weiß. Ich bin ebenfalls Jahrgang 1951. Also abwarten und zwischenzeitlich viel Tee trinken. *lach*
GroKoam 07.04.2014 | 18:19
Wenn das Gesetz kommt dann wird es erst ab Juli in Kraft treten.
Michlam 07.04.2014 | 19:58
User "wie jetzt" und auch ich der Michl wissen wohl, dass die Rente ab 63. Jahren erst ab 01.07.2014 kommen soll! Die Frage war eben nur, wie beantragen wenn noch nicht gesetzlich fest ist und die Politiker darüber streiten!
KSCam 07.04.2014 | 21:23
Der sicherste Weg ist, den Antrag zu stellen, wenn das Gesetz beschlossen ist. Natürlich muss dann auch noch der Job zum 30.06. aufgegeben werden. Entscheidet das Parlament Mai, so kann die Rente im Juni beantragt werden und der Bescheid kommt irgendwann wenn die neue Rechtslage einprogrammiert ist (vielleicht im September?) Man kann auch bereits heute den Antrag stellen und die vorhandenen Formulare handschriftlich entsprechend abändern: "ich habe 45 Jahre und will die Rente ab xx.xx.2014 nach neuer Rechtslage abschlagsfrei. Kommt das Gesetz doch anders (z.B. nicht zum 01.07., kann der Rentenantrag zurückgezogen werden - dies ist sogar noch möglich innerhalb der Widerspruchsfrist (1 Monat nach Bescheidserteilung. Wann es technisch möglich sein wird, die neuen abschlagsfreien Bescheide zu erteilen, ist derzeit noch nicht sicher - diese Unsicherheit ist in meinen Augen aber von unserer Politik hausgemacht: wie kann man nur ein Gesetz zum 01.07. in Kraft treten lassen wollen, wenn es erst im Mai/Juni fertig beschlossen ist? Würde die Spitzenpolitik die Sorgen der Menschen im Land auch nur annähernd Ernst nehmen, würde dieses Gesetz frühestens im Januar 2015 in Kraft treten (und dann hätten alle Arbeitnehmer / Arbeitgeber / DRV ein halbes Jahr Vorlaufzeit - aber mich fragt ja keiner)
W*lfgangam 07.04.2014 | 21:39
Hallo wie jetzt, das 'endgültige' Gesetz wird wohl erst am 19.05. feststehen, unser Gauck muss noch folgend einen Tintenklecks drauf machen - Sie können natürlich jetzt schon die Rente an besonders langjährig Versicherte zum 01.07. beantragen unter Verweis auf die neue zu erwartende Rechtslage - alternativ die AR an (nur) langjährig Versicherte, falls der 'Entwurf' noch crasht. Wird letztere Rente zunächst bewilligt (die DRV-Mitarbeiter/innen bzw. deren Vorstände ganz oben sind 'geil' auf kurze Laufzeiten bei Rentenanträgen - kommt heute rein muss morgen als Bescheid raus - legen Sie einfach Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides ein ...gibt noch mal Mehrarbeit ;-) In den wenigen akuten Fällen verfahre ich so - erstmal (Doppel) Antrag weg, und an den Antragsteller den Hinweis, nach Bescheiderteilung noch mal wieder zu kommen. Gruß w.
W*lfgangam 07.04.2014 | 21:53
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Hallo KSC, so einen/mehrere 'Spitzenpolitiker' konnte ich gestern bei Jauch nur ein paar Minuten ertragen - dieses selbstverliebte Lächeln, ohne wirkliche Kenntnis der Materie, gepaart mit Allgemeinplattidüten aus dem üblichen Politgewäsch fürs Stimmvieh ohne konkrete Daten/Analysen/an der Wirklichkeit völlig vorbei ...so schnell switch ich bei eigentlichen interessanten Themen nicht weg - DAS war nur 'würg'! Gruß w. ...'Spitzenpolitik' sorgt sich um Menschen – in unserem Lande ? pffff… der 'kleine' Abgeordnete vielleicht in seinen profanen Interessengebieten, und wird ganz schnell 'eingefangen'.
Herr E. aus D.am 14.04.2014 | 15:22
Ich werde im Juni 63 Jahre alt und habe letzte Woche den Rentenantrag zum 1.7. gestellt. Bei mir wurde folgender Passus eingefügt:"Der Altersrentenantrag soll zurückgestellt werden, bis das RV-Leistungsverbesserungsgesetz in Kraft tritt. Gewünscht ist dann die abschlagsfreie Rente für langjährige Versicherte."
W*lfgangam 14.04.2014 | 20:41
Zitat von Herr E. aus D. anzeigenausblenden
Hallo E. aus D. genauso richtig. Sie werden entsprechende Post von der DRV erhalten, wo man auf die 'kommende' Modifikation zur 'bisherigen Altersrente an besonders langjährig Versicherte' eingeht und Ihren jetzigen Antrag 'ruhend' stellt. Wenn es - Widererwarten - doch nicht so kommt, gilt Ihr Antrag eben für die 'normale' Altersrente an (nur) langjährig Versicherte mit Abschlag. Einfach abwarten. Gruß w. ...nächstes Mal 'neues Thema eröffnen' - oben links auf den Beiträgen, hier 'hinten' liest ja kaum noch einer mit/antwortet :-)
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