Für die Rentenfrage hat der Gesetzgeber das Prinzip Reha vor Rente vorgegeben. Die DRV stempelt niemanden von vornherein als nutzlos ab. Sofern eine med. Notwendigkeit, also eine Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit besteht und eine Chance scheint größer 50% etwas Positives erreichen zu können, wird eine Reha bewilligt. Wenn die Krankenkasse zur Antragstellung auffordert, hat man auch dort diese Möglichkeiten und dieses Ziel vor Augen gehabt.
Haben Sie bei der Antragstellung angegeben, dass eine OP geplant ist? Vermutlich nein.
Haben Sie bei der Eingangsuntersuchung bei der Reha dem Arzt gesagt, dass eine OP bevorsteht? Vermutlich nein.
Während der Reha macht man von Physiotherapeuten begleitet Übungen, die eine Kräftigung der Muskulatur, insbesondere der selten trainierten, sowie die Feststellung und Beseitigung von körperlichen Fehlhaltungen erbringen soll. Bei akuten Schmerzen verlangt da aber niemand etwas Unmögliches. Allerdings können diese Leute auch nicht zaubern...