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Anzurechnendes Einkommen bei Witwenrenten

von anke23.01.2007 | 20:04
2609 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bei einer Witwenrente wird doch das im vorigen Kalenderjahr erzielte Einkommen angerechnet. Dabei gibt es einen Freibetrag, der nicht zur Kürzung der Witwenrente führt. Hier wird unterschieden zwischen Freibetrag (Ost) und Freibetrag (West). Wann ist abzusehen, dass diese Unterschiede der Anrechnung des erzielten Einkommens zwischen Ost und West wegfallen? Denn durch den geringeren Freibetrag (Ost) wird ja hier viel schneller die Witwenrente gekürzt.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Anke,

diese Frage kann Ihnen leider nur die Politik beantworten.

2 Antworten

Schiko.am 23.01.2007 | 23:01
In der tat, der anrechnungsfreie betrag für das eigene einkommen, dass zur kürzung der witwenrente führen kann ist zwischen ost und west betragsmäßig noch unterschiedlich.Wahrscheinlich wird dies erst gleich- geschaltet, wenn auch der wert der entgeltpunkte gleich lautend gegeben ist. Maßgebend ist nicht wie bei der riesterrente das vorjahreseinkommen sondern das derzeitige. Die witwenrente wird auch nicht schneller, sondern etwas höher gekürzt, da der anrechnungsfreie betrag für ost noch immer etwas geringer ausfällt. Hierzu folgende zahlen. West: 26,13 rentenwert x 26,4 = €. 689,83 Ost: 22,97 rentenwert x 26,4 = €. 606,41 Dieser unterschiedsbetrag von 83,42 kürzt zu 40% um 33,37 €. die witwen/witwerrente. Hoffentlich haben sie mit dieser sachlichen frage nicht wieder die hier bekannten DDR. hetzer aufgeweckt. Mit freundlichen Grüßen.
bridgeam 07.08.2007 | 18:47
meine rente beträgt 630 € die witwenrente 530 € wieviel darf ich im Jahr oder Monat dazu verdienen ?
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