Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenNachdem Sie im September keinen Pflichtbeitrag mehr haben und damit nach Ihren Angaben der 121. Monat fehlt, sind die Voraussetzungen für die Altersrente nicht mehr erfüllt. Der bisher erteilte Rentenbescheid ist aufzuheben, da kein Anspruch mehr besteht.
Um den noch fehlenden Pflichtbeitrag zu erwerben, könnten Sie im September eine geringfügige Beschäftigung ausüben (Verdienst bis max. 400 Euro monatlich) und in dieser Beschäftigung auf die Versicherungsfreiheit verzichten (sog. Aufstockung des Rentenbeitrages). Die Möglichkeit des Verzichts ist nur möglich bei einer geringfügigen Beschäftigung (Entgelt bis 400 Euro), nicht aber bei einer kurzfristigen Beschäftigung. Die Verzichtserklärung muss schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber erfolgen.
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