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Einen schönen Sonntagabend.
Ihr Admin
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Ihr Admin
Hallo Anja Starkov,
der günstigste Zeitpunkt für den Rentenantrag ist etwa 3 - 4 Monate vor dem Rentenbeginn. Sie können den Antrag auch früher stellen (bis 6 Monate vorher ist in der Regel kein Problem) dies führt aber in der Regel nicht zu einer früheren Erteilung des Rentenbescheides.
Nur wenn ausländische Rentenversicherungsträger am Verfahren zu beteiligen sind, weil Sie in der Vergangenheit Versicherungszeiten im Ausland zurückgelegt haben, und das EU-Recht oder ein Sozialversicherungsabkommen anzuwenden sind, kann eine noch frühere Antragstellung sinnvoll sein.
Wenn Sie den Antrag mehr als 12 Monate vor dem Rentenbeginn stellen, wird Ihnen -wie ja auch geschehen- immer ein Ablehnungsbescheid erteilt, weil Sie das maßgeliche Lebensalter noch nicht erreicht haben.
Das Formular R0110 ist in Ihrem Fall das richtige für den Antrag.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Abschläge, was für Erhöhung meinem Sie? Und was ist wenn meine Rente Ende 2023 umgewandelt wird? Danke. Gruß... Nein, ich habe eine befristete volle EMR aus medizinischen Gründen. Aufgrund verschiedener Operationen hat sich mein Gesundheitszustand etwas verbessert!Das ist ja für Sie erfreulich! Wie schön! Und umso verständlicher auch, dass Sie nun einem Überprüfungsstress nun 'entgehen' wollen. Wenn aber Ihre Rente dann ja dennoch erst Anfang 2024 umgewandelt wird, wird dann erst aus dem Jahresbetrag 2025 der Rente der neue Freibetrag beim Finanzamt berechnet. Insofern wäre dann auch die zu erwartende Erhöhung (Juli 2024) ja mit drin.
Aber fünf Jahre später kann die Rente schon exorbitant höher sein, und der Freibetrag wäre noch viel höher. Aber des Menschen Wille ist sein Himmelreich. Niemand kann zu seinem Glück gezwungen werden.... Hallo Abschläge, was für Erhöhung meinem Sie? Und was ist wenn meine Rente Ende 2023 umgewandelt wird? Danke. GrußDie geplante Erhöhung für EM-Bestandsrenter im Jahr 2024 (siehe meine erste Antwort). Wenn Sie bereits in 2023 umwandeln (sofern das von Ihrem hier immer noch unbekannten Geburtsdatum her möglich ist), würde der neue Freibetrag aus der Jahresrente 2024 berechnet werden. Auch da wäre dann die 'Erhöhung' bereits mit drin. Im Detail erklärt Ihnen aber diesen 'steuerlichen Aspekt' auch ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein oder das Finanzamt direkt.
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