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AR mit 60 nach § 237

von Josef D.18.06.2008 | 08:56
980 Ansichten
6 Antworten

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Wertes Team, lese in meiner Rentenauskunft 2005 das 1. Mal von der Möglichkeit mit seinen Voraussetzungen. Gab es sowas schon vorher?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Josef D,

die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit bestand bereits in der vor dem 01.01.1992 gültigen Reichsversicherungsordnung ( RVO). Die Altersrente nach Altersteilzeitarbeit wurde am 01.08.1996 eingeführt.

5 Antworten

Wolfgangam 18.06.2008 | 09:07
Hallo Josef, die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit stammt aus den 70er Jahren (man möge mich auf das 'richtige' Jahr korrigieren). Die 'Verfeinerungen' (Altersteilzeit, Vertrauensschutz) kamen 1996 ff. hinzu. Gruß w. Gruß w.
Schadeam 18.06.2008 | 09:11
was genau wollen Sie wissen? Die Altersrente für Arbeitslose gibt es schon lange. Früher als Paragraph in RVO/AVG (§ 1248 Abs. 2RVO), heute halt im SGB VI geregelt.
Josef D.am 18.06.2008 | 09:41
möchte wissen, ob es die Voraussetzungen nach § 237 schon vor 2005 gab. Insbesondere: 8 Jahre Pflichtbeiträge wie erwähnt, lese davon das 1. mal in der Rentenauskunft von 2005.
Rosannaam 18.06.2008 | 09:46
Ein klares JA!
Josef D.am 18.06.2008 | 10:02
Vielen Dank, die Infos sind für mich ausreichend. Danke nochmal an alle
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