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AR oder EM Rente

von Leo22.01.2009 | 10:17
1278 Ansichten
6 Antworten

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Guten Morgen Geb 03.1947,50%GdB und sonst alles ok. Mein Anliegen:Seit Nov 08 krank,ich werde wahrscheinlich nicht mehr arbeiten können. Meine Frage: Kann ich selbst meine AR beantragen,wenn ja ab welchen Monat ? oder besser die Abwicklung über Arzt KK Kur oder Reha usw abwarten um einer EMR zu bekommen.Was ist für mich zwecks Abzüge die bessere Variante?. vielen Dank mfg

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Leo,

dem Beitrag von B'son ist aus meiner Sicht zuzustimmen. Im Zweifel sollten Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers individuell beraten lassen. Ihre nächstgelegene Beratungsstelle finden Sie hier: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Leo,

mehr als das, was Ihnen B'son bereits geschrieben hat, lässt sich im Rahmen dieses Forums hierzu leider nicht aussagen. Ich "fürchte", an dieser Stelle kommen Sie um ein persönliches Gespräch in einer Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers nicht herum... Mein Tipp daher: Suchen Sie eine Beratungsstelle auf. Die Beratung ist kostenlos und Sie müssen auch keine Sorge haben, dass hier jemand versucht Sie "übers Ohr zu hauen".

4 Antworten

B´sonam 22.01.2009 | 10:21
Guten Morgen Leo, als aller-aller-allererstes sollten sie folgende Beträge vergleichen : Höhe Krankengeld --- Höhe der Rente (egal ob EM oder AR) In den meisten Fällen ist das Krankengeld (deutlich) höher, sie würden sich also ins eigene Fleisch schneiden, wenn sie selbst aktiv (= Rentenantrag) werden. Ich an Ihrer Stelle würde das Krankengeld solange laufen lassen, wie es die Krankenkasse mitmacht, dann können sie immer noch die Rente beantragen. Die Altersrente könnten sie (sofern 35 Jahremit Zeiten vorliegen) übrigens jederzeit beantragen.
leoam 22.01.2009 | 12:22
Vielen Dank für die Antwort Ich muß trotzdem nochmals nachfragen.Mir ist zu Ohren gekommen daß wenn die KK einen Patient zu Reha schickt und mann wird als arbeitsunfähig entlassen so soll auch der Reha Antrag als Rentenantag gelten und der Renbeginn mit dem ersten Arbeitsunfähigkeitstag identisch sein.Das hieße für mich dann ab Nov 08,also bis o3.2010 =18Monatex0.3=5.4%Abzüge. Stimmt es oder darf ich mein AR vor oder nach der Reha stellen?.Es währe für mich wegen den Abzüge auf jedenfall günstiger Danke mfg
B´sonam 22.01.2009 | 13:21
Die Krankenkasse hat die Möglichkeit, sie zur Stellung eines Rehaantrages binnen einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 10 Wochen (und keinem Tag weniger) "aufzufordern". Wenn sie jetzt davon ausgehen, dass die Krankenkasse sie meinetwegen am 01.04.2009 auffordert, dann schöpfen sie diese 10 Wochenfrist NATÜRLICH bis zuletzt aus, d.h. sie kommen schonmal bis in die 2.Juni Woche. Sollten sie innerhalb der 10 Wochenfrist keinen Reha-Antrag stellen, so stellt die KK (nach dieser Frist) das Krankengeld ein. Es ist Ihnen jedoch nicht verboten, in der (z.B.) 9. Woche einen Altersrentenantrag mit Rentenbeginn (z.B.) Juni 09 zu stellen. Folgen sie dem Rat des Experten und lassen sie sich das alles ausführlich in einer Auskunfts- u. Beratungsstelle erläutern :-)
Leoam 23.01.2009 | 16:41
Guten Tag B´son Aufgrund Ihre eindeutigen Antworten habe ich jetzt die wichtigste Frage für mich. Habe heute Post von meiner KK bekommen mit diesem Reha Antrag der bis spätestens 06.04.09 zu stellen ist.Möchte jetzt mein AR Antrag stellen,wie gehe ich vor?.Zuerst zum Rentenamt oder zu meinem Arbeitgeber oder zum Arzt?Bin etwas hilfslos,bitte um guten Rat. Vielen Dank im vorraus. mfg
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