Für Sie käme die Altersrente für Arbeitslose in Frage.
Dafür müssten Sie 15 Jahre Beitragszeiten zurückgelegt haben und in den letzten 10 Jahren für 8 Jahre Pflichtbeiträge entrichtet haben.
Das eine Jahr Arbeitslosigkeit nach Vollendung des 58 1/2 Lebensjahr ist offensichtlich erfüllt.
Bei einem Geburtsjahrgang 1946 wird die Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme auf maximal 61 angehoben.
Danach könnten Sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt einen Anspruch haben.
Eine konkrete Auskunft ist aber ohne Versicherungsverlauf nicht möglich.