Ich kann mich den anderen hier nur anschließen. Wenn die Voraussetzungen eindeutig nicht erfüllt sind, macht es keinen Sinn, Widerspruch einzulegen. Sie müssen nun vielemehr schauen, ob sie zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt sein können oder welche Renten alternativ in Frage kommen. Dazu vereinbaren Sie am Besten einen Termin in der Beratungsstelle der DRV.