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AR wegen Arbeitslosigkeit mit 60

von Wilhelm Hof15.06.2008 | 10:00
1100 Ansichten
6 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren Experten, leider erfülle auch ich die Voraussetzungen wie 8 Jahre Pflichtbeiträge und 52 Wochen arbeitslos zum 60. Geburtstag nicht und habe auch einen solchen negativen Bescheid bekommen. Soll ich mich damit begnügen oder auf jeden Fall Widerspruch einlegen? Hat dieser Widerspruch dann nachteile für mich?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 16.06.2008 | 12:39

Ich kann mich den anderen hier nur anschließen. Wenn die Voraussetzungen eindeutig nicht erfüllt sind, macht es keinen Sinn, Widerspruch einzulegen. Sie müssen nun vielemehr schauen, ob sie zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt sein können oder welche Renten alternativ in Frage kommen. Dazu vereinbaren Sie am Besten einen Termin in der Beratungsstelle der DRV.

5 Antworten

Schadeam 15.06.2008 | 16:26
ja wenn klar ist, dass Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, ist es doch "nahezu hirnrissig" einen Widerspruch einzulegen. Also manche Fragen sind wirklich unglaublich. Das wäre in etwa so, wie wenn Sie als Mann Widerspruch einlegen, weil Ihnen die Altersrente für Frauen abgelehnt wurde. Erkundigen Sie sich bei einer Beratungsstelle der RV, welche Möglichkeiten es für Sie gibt.
michael h.am 16.06.2008 | 09:06
also herr schade, finde die frage nicht hirnrissig, aber ihre arrogante antwort. der mann will doch nur wissen, ob er nicht eine rechtsposition aufgibt und sein antrag dann als "festgemeiselt abgelehnt" gilt. der hinweis auf den beratungstermin hätte genügt. hier fragt ja niemand ohne not !!!!
Wolfgangam 16.06.2008 | 09:15
Hallo Michael, 'Schade' hat es vielleicht etwas überspitzt ausgedrückt. Aber wenn ich an den Fingern abzählbare Voraussetzungen (nachweislich) nicht erfülle, was soll dann ein Widerspruch da bewirken ? ...Widerspruch um des Widerspruchs willen ? Der ließe sich ja noch nicht mal begründen. Natürlich hat Wilhelm das Recht, Widerspruch einzulegen. Ein Nachteil entsteht ihm daraus auch nicht. Der Gang zu einer Beratungsstelle hilft ihm aber eher weiter. Gruß w.
michael h.am 16.06.2008 | 11:50
hallo wolfgang, ich sehe es so wie Sie. Mir hatte nur nicht gefallen, wie eine frage eines hilfesuchenden so arrogant abgekanzelt wird.
Rosannaam 16.06.2008 | 13:19
Hallo, vorausgesetzt, Sie sind Jahrgang 1948 und NICHT mindestens 50 % schwerbehindert: Wenn Sie mindestens 35 Versicherungsjahre (Beitrags- und Anrechnungszeiten) zurückgelegt haben, bleibt Ihnen frühestens die Altersrente für langjährig Versicherte ab dem 63. Lebensjahr UND einem Abschlag von 7,2 %. Sollte diese Wartezeit nicht erfüllt sein, gibt´s nur noch die Regelaltersrente ab dem 65. Lebensjahr! In der Ihnen jährlich zugesandten Renteninformation oder Rentenauskunft können Sie nachlesen, ob und welche Voraussetzungen für welche Rentenart Sie erfüllen. Oder Sie fragen bei der zuständigen DRV nach. MfG Rosanna.
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