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Arbeislos o. Sperrfrist

von Wohnzimmer11.03.2010 | 15:39
1308 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Wie kann ich ohne Sperrfrist nach einer Krankheit arbeitslos werden. AG kündigt nicht, nur kann ich die jetzige Arbeit nicht mehr machen. Bin 61 Jahre alt u. schwerbehindert.

4 Antworten

KSCam 11.03.2010 | 19:01
Auch diese Frage tangiert die RV höchstens periphär - fragen Sie Ihr Arbeitsamt, ob die Ihre gesundheitlichen Probleme als Grund für die Eigenkündigung akzeptieren und Ihnen keine Sperrzeit aufbrummen. PS: wenn Sie 35 Versicherungsjahre aufweisen, können Sie jederzeit in Rente gehen und brauchen sich gar keinen Stress mit der Agentur einhandeln. Ja, ja ich weiß: die Abschläge bei der Rente, die will man ja auf Teufel komm raus vermeinden.....aber einen Tod muss man eventuell sterben - es gibt eben nicht nur Sahnetorte, sondern auch trockenes Brot.
Renten-Fachmannam 11.03.2010 | 19:33
Sie werden wohl um eine Sperrfrist nicht herumkommen: - Sie kündigen selbst, - wenn Sie nach Ende der Arbeitsunfähigkeit der Arbeit fernbleiben, gibt es eine fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung/Bummelei. Es gibt wohl Möglichkeiten, einen Schonarbeitsplatz zu vereinbaren, aber da müsste ein anderer Forumsteilnehmer, der sich darin auskennt, antworten.
Wolfgangam 11.03.2010 | 19:48
Hallo Wohnzimmer, > AG kündigt nicht, nur kann ich die jetzige Arbeit nicht mehr machen. Ist das Ihr subjektiver Eindruck ...oder würde Sie ihr behandelnder Arzt weiterhin arbeitsunfähig krank schreiben ? Auch die Eigenkündigung aus Krankheitsgründen führt nicht zwingend zu einer Sperrfrist - wie auch die Kündigung des Arbeitsgebers aus gesundheitlichen Gründen keine Garantie für keine Sperrfrist ist. Die gesundheitlichen Gründe müssen nachprüfbar sein, das auch der med. Dienst des Arbeitsamtes das so sieht. Sprechen Sie mal mit dem Arbeitsamt, wie die Ihre Situation sehen, bevor Sie etwas unternehmen/kündigen. Finanziell stehen Sie mit einer Krankschreibung sicher erst mal besser da - die Krankenkasse wird sich das aber nur begrenzte Zeit anschauen. Gruß w. PS: im Hinblick auf ALG 1 und eventuell schon möglicher Altersrente wegen Schwerbehinderung sollten Sie sich einen finanziellen Vergleich einholen, ob der Weg in die Rente nicht doch der bessere wäre.
Falsches Forumam 12.03.2010 | 08:26
Ihre Frage zielt ausschliesslich auf SGB III Recht.Hat mit dem Forum der Rentenversicherung überhaupt nichts zu tun.Wenden sie sich an die Agentur für Arbeit, um eine Antwort zu erhalten.
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