Guten Morgen Jürgen,
die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 15 Stunden und einem Verdienst unter 450,00 Euro ist für den Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung in der Regel unschädlich.
Als Bezieher einer Erwerbsminderungsrente müssen Sie den Rentenversicherungsträger allerdings informieren, wenn Sie die geringfügige Beschäftigung aufnehmen.
Die Mitteilungspflichten können Sie in Ihrem Rentenbescheid nachlesen.