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Experten-Antwort

Arbeit bei voller befristeter Erwerbsminderung - Minjob 450 Euro

von Jürgen06.06.2017 | 18:48
896 Ansichten
7 Antworten

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Ich habe die Möglichkeit eien Minijob zu erhalten. Aufgrund der 60 km Entfernung möchte ich die Arbeitsstunden so gestalten, dass Pausentage bzw Erholungsphasen dazwischen liegen. Muss sich der Arbeitgeber bzw ich, genau an höchtens 2,9 Stunden Arbeit pro Tag halten, oder kann das Stundenkontingent von höchstens 15 Stunden/Woche nach oben flexibler eingeteilt werden? Mit freundlichen Grüßen Jürgen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Jürgen,

die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 15 Stunden und einem Verdienst unter 450,00 Euro ist für den Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung in der Regel unschädlich.

Als Bezieher einer Erwerbsminderungsrente müssen Sie den Rentenversicherungsträger allerdings informieren, wenn Sie die geringfügige Beschäftigung aufnehmen.

Die Mitteilungspflichten können Sie in Ihrem Rentenbescheid nachlesen.

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6 Antworten

Fortitude oneam 06.06.2017 | 19:23
Hallo, Sie erhalten die volle EMR. Ihre Leistungsfähigkeit liegt unter 3 Stunden. Es ist alles möglich. Achten Sie auf Ihre Restgesundheit. Eine Überprüfung kann jederzeit von der DRV stattfinden. Bitte nicht missverstehen. Auch ich bin voll erwerbsgemindert und kann nicht mehr arbeiten. Mfg
Schorscham 06.06.2017 | 19:28
Das kommt darauf an, wie stark ihr Nervenkostüm ist. Wenn man die gesetzlichen Vorgaben streng auslegt, liegt die tägliche Arbeitszeitgrenze bei unter 3 Stunden. Aus Bequemlichkeitsgründen prüfen einige DRV-Mitarbeiter die Einhaltung dieser Grenzen nicht nach sondern unterstellen ganz einfach, dass sie bei einem Monatsverdienst von nicht mehr als 450 Euro eingehalten werden. Da aber nicht alle DRV-Mitarbeiter faul sind, kann es durchaus passieren, dass in manchen Fällen genauer geprüft wird und eine Plausibilitätsprüfung vorgenommen wird. Wer übrigens behauptet, er könne zwar problemlos "2,9 Stunden" täglich arbeiten aber keine 3 Stunden, der macht sich höchstens lächerlich. Daher sollte die regelmäßige tägliche Arbeitszeit 2,75 Stunden nicht übersteigen, wenn man halbwegs auf der sicheren Seite sein will. (Aber vielleicht sind Ihre Nerven stärker als meine. Dann testen Sie es einfach aus.;-)) MfG
W*lfgangam 06.06.2017 | 19:32
Hallo Jürgen, fangen Sie hier an zu dieser oft gestellten Frage nach- und rückwärts zu lesen (Links weiter verfolgen), bevor es zu Wiederholungen kommt: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=325&tx_typo3forum_… Gruß w.
Franz-Josefam 06.06.2017 | 19:44
Angeblich soll es ja sogar vollständig erwerbsgeminderte Rentenbezieher geben, die auf Kosten Ihrer Restgesundheit arbeiten. Diese Hardliner dürfen sogar Vollzeit mit Überstunden arbeiten, ohne ihre Rentenansprüche zu verlieren. Soweit die Theorie. Ob es jedoch gelingt entsprechende Nachweise dafür zu erbringen, dass man wegen ein paar Euro seine Restgesundheit ruinieren will, steht auf einem anderen Blatt......
Herz1952am 06.06.2017 | 20:55
Zu "auf Kosten der Gesundheit": Dies stellt der Gutachter fest, ob es auf Kosten der Gesundheit gehen kann, also nicht der Erwerbsgeminderte. Ob die Gesundheit tatsächlich gefährdet wird steht auf einem anderen Blatt. Die Überprüfung der Stunden erfolgt durch Anfragen der RV beim Arbeitgeber (telefonische Anfrage oder auch schriftlich). Es geht dann um die einzelnen Stunden pro Tag und in der Woche (Verteilung). So kenne ich das jedenfalls aus meiner Zeit in der Personalabteilung. Heute ist wohl auch der Mindestlohn (falls festgelegt) ein Maßstab für die Anzahl der Stunden.
MA Rentenprüfdienstam 07.06.2017 | 13:44
Ausnahmen gibt es trotzdem. Und ob 1 mal 7 Stunden und 1mal 8 Stunden pro Woche anstatt 5 mal unter 3 Stunden ohne weiteres akzeptiert werden, entscheidet der verantwortliche Sachbearbeiter. Volle EM-Rente und 15 Wochenstunden Arbeit haben immer einen seltsamen Beigeschmack.....
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