Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Arbeit und Ehrenamt bei Erwerbsminderungsrente

von ThorstenH27.11.2022 | 07:56
145 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Sehr geehrte Ratgeber*innen, ich arbeite bei voller EM-Rente 14,9 h die Woche. Natürlich bei der DRV angemeldet. Nun bin ich auch noch für zwei Jahre als Vertreter der Schwerbehindertenvertretung gewählt worden, wofür ich eigentlich 3 Stunden/ Woche benötige. Gelten diese drei Stunden auch als Arbeit? Dann wäre ich bei 17,9 Stunden, was sicher zu Problemen mit der DRV führen würde.... Danke für einen Hinweis. LG, Thorsten

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Liebe User,

ich habe einige unsachliche Beiträge gelöscht.

Ihr Admin

11 Antworten

Schadeam 27.11.2022 | 08:40
Die Arbeit als Schwerbehindertenvertretung ist m.E. Teil Ihres Arbeitsverhältnisses. Das ist doch kein Ehrenamt wie z.B. Schriftführer bei den Kleintierzüchtern oder Kassierer im Sportverein. Normalerweise wird man dafür (ganz normal) bezahlt, es ist Arbeitszeit und man erledigt dies nicht zusätzlich und unentgeltlich in seiner Freizeit. So gesehen dürfte sich die Frage gar nicht stellen, 14,9 plus 3 Stunden wäre rentenschädlich weil es dann mehr als 3 Stunden täglich sidn.
Fraglicham 27.11.2022 | 09:30
Du kannst fast 20h pro Woche arbeiten,plus hin und Rückweg. Egal ob Ehrenamt oder normale Arbeitsstelle. Somit bist du ja offensichtlich nicht mehr voll erwerbsgemindert.
Erklärbäram 27.11.2022 | 13:52
Hmmm, da Sie ja wohl das "Amt" jetzt schon haben, bleibt leider nur, die DRV davon in Kenntnis zu setzen. Eine vorherige Abklärung wäre vllt geschickter gewesen. Aber: hätte, hätte, Fahrradkette. Jetzt ist es halt so. Die Arbeitszeit entsprechend reduzieren geht nicht?
Abschlägeam 27.11.2022 | 15:20
Hallo ThorstenH, Für die notwendigen Aufgaben muss der Arbeitgeber den SBV von der eigentlichen Arbeit freistellen. https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/arbeitsschutz/basiswissen… Aber eine Mitteilung an die zuständige DRV, die dann dieses 'veränderte' Arbeitsverhältnis 'genehmigt', ist dennoch zielführender als hier im Forum (für Sie im Einzelfall nicht verbindliche) Meinungen zu erfragen. Viel Erfolg und alles Gute!
ThorstenHam 28.11.2022 | 16:29
Vielen Dank für Ihre Beiträge! Ich werde das Ganze der DRV melden und sehen, ob sich eine zeitlich befristete Möglichkeit ergibt. Ich dachte, dass es vielleicht eine Art der Abtrennung gäbe. Deswegen stellte ich die Frage. Zu "Fraglich" und bereits gelöschten Beiträgen. Arbeit im Home-Office kann auch Teilhabe sein. Und ich bin dankbar, dass ich mit Pflegerad 3 einmal in der Woche ins Büro transportiert/ begleitet werde. Wenn ich die paar Stunden Arbeit nicht hätte, könnte ich mich gleich eindeckeln lassen. Ich hoffe, Sie bleiben alle so fit, so dass Sie Ihre Rente - welche auch immer - genießen und gestalten können.
Klaroam 28.11.2022 | 16:41
Es spielt für die DRV keine Rolle, ob Ehrenamt oder bezahlte Arbeit. Sie dürfen in Summe nicht über 2.59 h am Tag kommen.
W°lfgangam 28.11.2022 | 19:26
ACHWAS - absolut ?? ...wollen Sie damit die einschlägigen Auslegungsbestimmungen zum Individualfall etwa neu definieren/Nachfragende auf den Punkt verunsichern?! Ein bisschen Lesestoff zu den Regularien und angesprochenen Ausnahmen: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Gruß w. PS: welche 'Amateur-Meinungen' zu diesem Thema regelmäßig geäußert werden, ist immer wieder erschreckend!
Klaroam 28.11.2022 | 20:00
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Sie dürfen in Summe nicht über 2.59 h am Tag kommen.
ACHWAS - absolut ?? ...wollen Sie damit die einschlägigen Auslegungsbestimmungen zum Individualfall etwa neu definieren/Nachfragende auf den Punkt verunsichern?! Ein bisschen Lesestoff zu den Regularien und angesprochenen Ausnahmen: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Gruß w. PS: welche 'Amateur-Meinungen' zu diesem Thema regelmäßig geäußert werden, ist immer wieder erschreckend!
Hängen sie mal ruhig den Experten raus. Selbstverständlich kann die DRV bei ihm eine individuelle Ausnahmeregelung schaffen. Mal sehen, ob sie es tatsächlich tut oder sich an das hält, was ansonsten überall geschrieben steht, dass Ehrenämter genauso gemeldet werden müssen wie Minijobs (bei Verdienst) und den gleichen Regeln bzgl. der Stunden unterliegt (in jedem Fall).
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026