Natürlich können Sie einen Reha-Antrag stellen. Das Vorliegen von Erwerbsminderung führt nicht grundsätzlich zum Leistungsausschluss. Allerdings muss auch hier eine Erfolgsaussicht dahingehend prognostiziert werden können, als
entweder die Erwerbsminderung durch die Reha-Leistung voraussichtlich beseitigt oder wenigstens eine wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann. Welche Leistungen für Sie genau in Frage kommen, können Sie mit Ihrem Rentenversicherungsträger klären.